Geschäftsreglement für das Obergericht (134.114)
Geschäftsreglement für das Obergericht (134.114)
Geschäftsreglement für das Obergericht
Geschäftsreglement für das Obergericht (GRO) vom 30. März 2016 (Stand 1. September 2023) Die Gerichtspräsidien, gestützt auf Artikel 1b Absatz 3 des Gesetzes über die Gerichtsorganisati on vom 22. September 1996 1 ) , beschliessen: 1. Gerichtspräsidium
Art. 1
Aufgaben des Gerichtspräsidiums I 1 Der Aufgabenbereich des Gerichtspräsidiums I umfasst: a. die Gerichtsverwaltung; b. die Geschäftsleitung des Gerichts und seiner Abteilungen; c. die Aufsicht über die dem Gericht unterstellten Behörden (ohne Auf sichtsbeschwerden in Strafsachen); d. alle Aufgaben und Rechtsgebiete, die nicht dem Gerichtspräsidium II zugewiesen sind; e. die Stellvertretung des Gerichtspräsidiums II, insbesondere bei Aus stand, Ferienabwesenheit, Krankheit und dergleichen.
Art. 2
Aufgaben des Gerichtspräsidiums II 1 Der Aufgabenbereich des Gerichtspräsidiums II umfasst: a. * das Zivilrecht; b. * das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht; c. * das Steuerrecht; d. * die Aufgaben der Beschwerdeinstanz in Strafsachen (einschliesslich Aufsichtsbeschwerden); e. * weitere Aufgaben nach Absprache mit dem Gerichtspräsidium I; 1) GDB 134.1 OGS 2016, 33