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Geschäftsreglement für das Obergericht (134.114)

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Geschäftsreglement für das Obergericht (134.114)

Geschäftsreglement für das Obergericht

Geschäftsreglement für das Obergericht (GRO) vom 30. März 2016 (Stand 1. September 2023) Die Gerichtspräsidien, gestützt auf Artikel 1b Absatz 3 des Gesetzes über die Gerichtsorganisati on vom 22. September 1996 1 ) , beschliessen: 1. Gerichtspräsidium

Art. 1

Aufgaben des Gerichtspräsidiums I 1 Der Aufgabenbereich des Gerichtspräsidiums I umfasst: a. die Gerichtsverwaltung; b. die Geschäftsleitung des Gerichts und seiner Abteilungen; c. die Aufsicht über die dem Gericht unterstellten Behörden (ohne Auf sichtsbeschwerden in Strafsachen); d. alle Aufgaben und Rechtsgebiete, die nicht dem Gerichtspräsidium II zugewiesen sind; e. die Stellvertretung des Gerichtspräsidiums II, insbesondere bei Aus stand, Ferienabwesenheit, Krankheit und dergleichen.

Art. 2

Aufgaben des Gerichtspräsidiums II 1 Der Aufgabenbereich des Gerichtspräsidiums II umfasst: a. * das Zivilrecht; b. * das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht; c. * das Steuerrecht; d. * die Aufgaben der Beschwerdeinstanz in Strafsachen (einschliesslich Aufsichtsbeschwerden); e. * weitere Aufgaben nach Absprache mit dem Gerichtspräsidium I; 1) GDB 134.1 OGS 2016, 33
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