Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare (210.351)
Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare (210.351)
Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare
Reglement über die Eignungsprüfung der Notarinnen und Notare vom 31. Juli 2023 (Stand 11. August 2023) Die Notariatskommission des Kantons Obwalden gestützt auf Artikel 3 Absatz 5 und Artikel 5 Absatz 1 und 2 der Verord nung über die öffentliche Beurkundung (BeurkV) 1 ) , beschliesst: 1. Anmeldung
Art. 1
Prüfungstermine 1 Die Eignungsprüfung findet in der Regel im Herbst statt. 2 Sie wird durchgeführt, wenn mindestens zwei Bewerbende zur Prüfung zugelassen sind. Hat eine Bewerbende oder ein Bewerbender die Prü fung nicht bestanden und meldet sie oder er sich für den nächstmöglichen Prüfungstermin zur Nachprüfung an, wird die Prüfung ebenfalls durchge führt. 3 Die Anmeldungen sind der Notariatskommission bis am 1. Juli einzurei chen.
Art. 2
Anmeldungen 1 Um zur Eignungsprüfung zugelassen zu werden, sind die Voraussetzun gen gemäss Art. 5 Bst. b, d und e des Gesetzes über die öffentliche Beur kundung (BeurkG) 2 ) zu erfüllen. 2 Die schriftliche Anmeldung hat zu enthalten: a. Wohnsitzbescheinigung; b. Handlungsfähigkeitszeugnis; c. Strafregisterauszug und Betreibungsregisterauszug; 1) GDB 210.31 2) GDB 210.3 OGS 2023, 25