Monitoring Gesetzessammlung

Regierungsratsbeschluss über die Planungszone zur Sicherung der Wildruhegebiete (710.223)

CH - OW

Regierungsratsbeschluss über die Planungszone zur Sicherung der Wildruhegebiete (710.223)

Regierungsratsbeschluss über die Planungszone zur Sicherung der Wildruhegebiete

OGS 2011, 64 Regierungsratsbeschluss über die Planungszone zur Sicherung der Wildr u- hegebiete vom 15. November 2011 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, Gestützt auf Artikel 31 der Jagdverordnung vom 25. Januar 1991 2 und Artikel 10 Absatz 2 der Naturschutzveror dnung vom 30. März 1990 3 sowie gestützt auf Artikel 4 Buchstabe e und Art ikel 25 des Baugesetzes vom 12. Juni 1994 4 , beschliesst: I. Allgemeines

Art. 1

Zweck und Schutzziel Die Planungszone Wildruhegebiete hat zum Ziel, wichtige Lebensräume, insbesondere Wint ereinstands, Aufzuchtund Brutgebiete für wildleben- de Säugetiere und Vögel, vor Störungen durch das Ausüben von Sport und Freizeitakt ivitäten zu schützen.

Art. 2

Plan der Planungszone Wildruhegebiete 1 Die im Anhang aufgezählten Wildruhegebiete sind Bes tandteil dieses Regierungsratsbe schlusses. 2 Die Lage und Abgrenzung der Planungszone Wildruhegebiete sowie die zeitliche Einschränkung sind aus dem Plan der Wildruhegebiete im Mas s- stab 1:30‘000 ersichtlich. 1 OGS 2011, 64 2 GDB 651.11 3 GDB 786.11 4 GDB 710.1
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