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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Z... (510.2)

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Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Z... (510.2)

Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz)

OGS 2010, 30 und 31 Kantonsratsbeschluss über den Beitritt zum Konkordat über die Grundlagen der Polizei-Zusammenarbeit in der Zentralschweiz (Polizeikonkordat Zentralschweiz) vom 21. Mai 2010 1 Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 70 Ziffer 13 der Kantons verfassung vom 19. Mai 1968 2 , beschliesst: 1. Der Kanton Obwalden tritt dem Konkordat über die Grundlagen der PolizeiZusammenarbeit in der Zentralschweiz vom 6. November 2009 3 bei. 2. Der Regierungsrat wird ermächtigt: a. Vereinbarungsänderungen im Rahmen seiner verfassungsmässigen Finanzbefugnisse in untergeordneten Fragen sowie in Bezug auf Zuständigkeiten und Verfahren zuzustimmen; b. die Vereinbarung gegebenenfalls zu kündigen. 3. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt. Dieser Beschluss unt erliegt dem fakultativen Referendum. 1 OGS 2010, 30 2 GDB 101.0 3 GDB 510.2
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