Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantons... (160.2)
Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantons... (160.2)
Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantonsteil)
Kirchenorganisation der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantonsteil) * vom 30. November 1989 (Stand 2. Dezember 2004) Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde des Kantons Obwalden (alter Kantonsteil) zählt sich zu den aus der Reformation hervorgegangenen, auf Grund der heiligen Schrift erneuerten Volkskirchen und will in ihrem Gebiet die Aufgabe der Kirche, wie sie durch Jesus Christus gegeben ist, erfüllen. Sie sammelt alle, die bereit sind, in ihrer Gemeinschaft das Wort Gottes zu hören und es wahrzunehmen. Sie weiss um ihre menschliche Mangel haftigkeit und ist bestrebt, ihr Leben nach biblischer Weisung auszurich ten und es von ihr aus unablässig zu erneuern. Ihre Kirchenorganisation und ihre Kirchenordnung sind ihr Werkzeug und Mahnung, damit die Predigt und andere Formen der Verkündigung gewährleistet werden, damit ihre Glieder in Taufe und Abendmahl die Verbundenheit im Herrn und untereinander feiern und ihren Dienst in der Seelsorge am Nächsten im Alltag wie in besonderen Werken der Liebe leisten. Sie gibt sich, gestützt auf Artikel 3 Absatz 1 und Artikel 4 Absatz 3 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 1 ) , nachfolgende Kirchenorganisation: 2 ) * 1. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Name 1 Unter dem Namen «Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Obwalden (alter Kantonsteil)», nachstehend «Kirchgemeinde» genannt, besteht eine im November 1862 gegründete und durch Kantonsratsbeschluss vom 26. November 1907 staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft. 1) GDB 101.0 2) Alle Begriffe in dieser Kirchenorganisation, die Personen betreffen, werden vom Amt her verstanden und meinen sowohl weibliche als auch männliche Personen OGS 1991, 10