Regierungsratsbeschluss über die Förderungsorte und die Verteilung der Bewilligungen... (213.812)
Regierungsratsbeschluss über die Förderungsorte und die Verteilung der Bewilligungen... (213.812)
Regierungsratsbeschluss über die Förderungsorte und die Verteilung der Bewilligungen betreffend den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland für die Jahre 2023/2024
Regierungsratsbeschluss über die Förderungsorte und die Verteilung der Bewilligungen betreffend den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland für die Jahre 2023/2024 vom 31. Oktober 2022 (Stand 1. Januar 2023) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 5 der Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland vom 2. Juli 1987 1 ) , beschliesst:
Art. 1
Förderungsorte 1 Als Orte, die des Erwerbs von Ferienwohnungen oder von Wohneinhei ten in Apparthotels durch Personen im Ausland bedürfen, um den Frem denverkehr zu fördern, werden im Sinne von Art. 9 Abs. 3 des Bundesge setzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland 2 ) bezeichnet: a. Sarnen; b. Kerns; c. Sachseln; d. Alpnach; e. Giswil; f. Lungern; g. Engelberg. 1) GDB 213.81 SR 211.412.41 OGS 2022, 23