Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (213.71)

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Verordnung über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (213.71)

Verordnung über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht

Verordnung über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht (Schätzungs- und Grundpfandverordnung) vom 26. Oktober 2006 (Stand 1. Juni 2017) Der Kantonsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 22 des Gesetzes über die amtliche Schätzung der Grundstücke und das Grundpfandrecht vom 26. Oktober 2006 1 ) , beschliesst: 1. Amtliche Schätzung 1.1. Bewertungsgrundsätze 1.1.1. Allgemeines

Art. 1

Geltungsbereich 1 Diese Verordnung findet Anwendung auf die Grundstückschätzungen für die Errichtung von Grundpfandrechten, auf die Schätzung von Grund stücken und Anlagen bei Flur- und Wuhrgenossenschaften, für die Fest stellung des Anrechnungswerts bei einer Erbteilung sowie auf die Schät zungen im Auftragsverhältnis für Dritte. * 2 Auf die Schätzungen nach Steuerrecht 2 ) findet sie Anwendung, soweit nicht besondere Vorschriften 3 ) entgegenstehen. 1) GDB 213.7 2)

Art.

45 ff. StG (GDB 641.4) 3) Ausführungsbestimmungen über die amtliche Steuerschätzung der nichtlandwirt schaftlichen Grundstücke (GDB 213.712 ) OGS 2006, 70
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