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Regierungsratsbeschluss über die Schutz- und Nutzungsplanung der Aue Steinibach, Geme... (786.58)

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Regierungsratsbeschluss über die Schutz- und Nutzungsplanung der Aue Steinibach, Geme... (786.58)

Regierungsratsbeschluss über die Schutz- und Nutzungsplanung der Aue Steinibach, Gemeinden Giswil und Sarnen

Regierungsratsbeschluss über die Schutz- und Nutzungsplanung der Aue Steinibach, Gemeinden Giswil und Sarnen vom 7. April 2020 (Stand 28. Mai 2020) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 29 Absatz 3 der Naturschutzverordnung vom 30. März 1990 1 ) , Artikel 4 Buchstabe b und Artikel 9 des Baugesetzes vom 12. Juni 1994 2 ) sowie Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung zum Baugesetz vom 7. Juli 1994 3 ) , beschliesst: Ziff. 1 1 Für die Aue Steinibach wird erlassen: a. ein kantonaler Schutzplan im Massstab 1 : 3 500; b. ein Reglement zum Schutz und zur Nutzung der Aue Steinibach, Gemeinde Giswil und Sarnen. Ziff. 2 1 Der kantonale Schutzplan und das dazugehörende Reglement können beim Amt für Wald und Landschaft sowie bei den Gemeindekanzleien Giswil und Sarnen und im Internet 4 ) eingesehen werden. Ziff. 3 1 Dieser Beschluss tritt mit der Genehmigung durch den Kantonsrat in Kraft. 5 ) 1) GDB 786.11 2) GDB 710.1 3) GDB 710.11 4) https://www.ow.ch/ ; siehe auch Dokumente im Anhang 5) Vom Kantonsrat genehmigt am 28. Mai. 2020 OGS 2020, 15
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