Monitoring Gesetzessammlung

Verwaltungsvereinbarung über die Übernahme der Polizeiaufgaben im Gebiet der Luftsei... (510.411)

CH - OW

Verwaltungsvereinbarung über die Übernahme der Polizeiaufgaben im Gebiet der Luftsei... (510.411)

Verwaltungsvereinbarung über die Übernahme der Polizeiaufgaben im Gebiet der Luftseilbahn Sörenberg-Brienzer Rothorn AG --> 510.711

über die Übernahme der Polizeiaufgaben im Gebiet der Luftseilbahn Sörenberg–Brienzer Rothorn AG vom 22. Februar 1994 1 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 24 und 76 Absatz 1 und 2 Ziffer 1 der Kantonsverfassung vom 19. Mai 1968 2 , und der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf § 67 der Staatsverfassung des Kantons Luzern vom 29. Januar
1875
3 , vereinbaren: I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Grundsätzliche Regelung Die Polizeihoheit im Gebiet der Luftseilbahn Sörenberg–Brienzer Rothorn AG liegt, soweit das Gebiet des Kantons Obwalden betroffen wird, beim Kanton Obwalden. Das gleiche gilt für die Gerichtsbarkeit.

Art. 2

Aufhebung des Hoheitsprinzips
1 Während der Zeit, in welcher den Polizeibehörden des Kantons Obwalden der direkte Zugang in das erwähnte Gebiet (infolge Schliessung der Panoramastrasse) verunmöglicht ist, übernimmt der Kanton Luzern die Aufgaben der Polizei.
2 Die Aufhebung des Hoheitsprinzips bezieht sich nicht auf die Zuständigkeit für die Verfolgung und Beurteilung von Straftaten.

Art. 3

Anwendbares Recht
1 Die polizeilichen Befugnisse und die verfahrensmässigen Rechte und Pflichten richten sich immer nach dem Recht des Gebietskantons, ungeachtet, welche Polizei handelnd auftritt.
2 Dienstverhältnis, Disziplinargewalt, Uniformierung und Bewaffnung unter- stehen dem Recht des Stammkantons.

Art. 4

Zusammenarbeit Die beiden kantonalen Polizeikommandos regeln das Rapport- und Meldewesen gemeinsam.

Art. 5

Lebensmittel- und Fremdenpolizei Die Lebensmittel- und die Fremdenpolizei bleiben in der Zuständigkeit des Kantons Obwalden. Mit der Gemeinde Flühli ist durch das Militär- und Polizeidepartement des Kantons Obwalden eine Vereinbarung bezüglich Feuerwehrdienst abzuschliessen.
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