Reglement für das Nachdiplomstudium für Dozierende an Pädagogischen Hochschulen (415.341)
Reglement für das Nachdiplomstudium für Dozierende an Pädagogischen Hochschulen (415.341)
Reglement für das Nachdiplomstudium für Dozierende an Pädagogischen Hochschulen
für das Nachdiplomstudium für Dozierende an Pädagogischen Hochschule n (Reglement NDS für Dozierende an PH) vom 1 8. Juni 2004 1 Der Konkordatsrat der Pädagogischen Hochschule Zentral schweiz, gestützt auf Artikel 1 1 des Konkordats über die Pädagogi sche Hochschule Zentralschweiz (PHZKonkordat) vom 15. Dezember 2000 2 beschliesst: , I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Die Pädagogische Hochschule Zentralschweiz (PHZ) und die Pädagogische Hoc hschule Rorschach (PHR) bieten gemeinsam ein Zusatzqual ifikations angebot für D ozierende an Pädagogischen Hochschulen in Form von Nachdiplomkursen und Nachdiplomstudien (NDS) an. Grundsatz
Art. 2
Das Angebot des NDS dient der Zusatzqualifikation von Dozierenden an Pädagogi schen Hochschulen. Das NDS Ziele a. leistet als berufsbezogene und berufsbegleitende Weiterbildung einen Beitrag zur Qual ifikation von Dozierenden an Pädagogischen Hochschulen, b. unterstützt die Professionalisierung der Dozierenden an Pädagogischen Hoc hschulen, c. zielt auf die Verbindung von wissensch aftlicher Erkenntnis und Praxis in der Lehrerinnen- und Lehrerbildung, d. ist grundsätzlich ein freiwilliges Angebot, von dem das vollständige Studium oder einze lne Kurse besucht werden können, e. besteht aus einzelnen Kernkursen und Spezialisierungskursen, die zertifiziert werden und f. führt als Ganzes absolviert zu einem NDSDiplom.
Art. 3
Inhalte
1 Die Kernkurse Hochschuldidaktik (inkl. Informationsund Kommunikations technologien), Lernberatung und Lernbegleitung, Professionalität im Lehrberuf, Forsch ung und Entwicklung sowie Organisations und Qualitätsentwicklung fördern übergrei fende Berufskompetenzen aller Dozentinnen und Dozenten an einer Pädagogischen Hochschule.
2 Die Spezialisierungskurse tragen zur persönlichen Weiterbildung hinsichtlich eines spezifischen Berufsauftrages an der Pädagogischen Hochschule bei und werden somit individuell nach den persönlichen Zielen bestimmt. Die Spezialisierungskurse können auch an anderen Institutionen besucht und für das NDS angerechnet wer den.
3 Das Nachdiplomstudium berücksichtigt sowohl individuelle Vorleistungen der Tei lnehmenden als auch deren persönliche Interessen.