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Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zü... (415.421)

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Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zü... (415.421)

Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

1 OrgR WWF
415.421 Organisationsreglement der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR WWF) (vom 30. September 2020)
1 Die Fakultätsversammlung, gestützt auf §
34 Abs. 3 Ziff. 3 des Universitätsgesetzes vom 15. März
1998 (UniG)
3 und §
79 der Universitätsordnung der Universität Zürich vom 4. Dezember 1998 (UniO)
4 , beschliesst:
1. Abschnitt: Gliederung
Institute

§ 1.

1 Die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät gliedert sich in vier Institute: a. das Institut für Volkswirtschaftslehre, b. das Institut für Betriebswirtschaftslehre, c.
6 das Institut für Finance, d. das Institut für Informatik.
2 Die Fakultät kann weitere Orga nisationseinheiten bilden.
2. Abschnitt: Fakultätsorgane und Organisationseinheiten A. Fakultätsversammlung
Zusammen
-
setzung

§ 2.

1 Die Fakultätsversammlung setz t sich zusammen aus der Ge samtheit der Professore nschaft der Fakultät.
2 Dazu kommt eine Anzahl von De legierten jedes Standes, die 5% der Anzahl der Professorinnen und Pr ofessoren entspricht, mindestens aber je zwei Delegierte.
3 Die Geschäftsführerin oder der Geschäftsf ührer des Dekanats nimmt mit beratender Stimme an den Sitzungen teil.
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