Organisationsreglement der Erweiterten Universitätsleitung (415.111.3)
Organisationsreglement der Erweiterten Universitätsleitung (415.111.3)
Organisationsreglement der Erweiterten Universitätsleitung
1 OrgR EUL
415.111.3 Organisationsreglement der Erweiterten Universitätsleitung (OrgR EUL) (vom 17. Mai 2022)
1 Die Erweiterte Universitätsleitung, gestützt auf §
60 der Universitätsordnung de r Universität Zürich vom
4. Dezember 1998 (UniO)
4 , beschliesst: A. Gegenstand
§ 1.
1 Dieses Organisationsreglemen t regelt die Durchführung der Sitzungen und die Beschlussfassung der Erweiterten Universitätsleitung (EUL).
2 Es ergänzt die Bestimmungen des Universitätsgesetzes vom 15. März
1998
3 und der UniO zur Organisation der EUL. B. Sitzungen
Einberufung
§ 2.
1 Die EUL tagt in der Regel neunmal pro Jahr, wobei wäh rend der Perioden mit Lehrveranst altungen ein monatlicher Sitzungs rhythmus besteht.
2 Die Rektorin oder der Rektor beru ft bei Bedarf oder auf Verlangen von mindestens drei stimmberechtig ten Mitgliedern weitere Sitzungen ein.
3 Sie oder er kann Sitzungen mangels Traktanden absagen.
Sitzungsleitung
§ 3.
1 Die EUL tagt unter der Leitun g der Rektorin oder des Rek tors.
2 Bei Abwesenheit der Rektorin od er des Rektors wird die Sitzung von der Vize-Rektorin oder dem Vi ze-Rektor geleitet. Bei Abwesen heit beider leitet eine Prorektori n oder ein Prorektor oder die Direkto- rin oder der Direktor Univer sitäre Medizin die Sitzung.