Monitoring Gesetzessammlung

Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich (413.252.4)

CH - ZH

Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich (413.252.4)

Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

1 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Prüfungsreglement
413.252.4 Prüfungsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich (vom 4. Juni 2007)
1 Der Bildungsrat beschliesst:
Gegenstand

§ 1.

3 Dieses Reglement regelt die Abschlüsse an den Fachmittel schulen. Diese sind: a. der Fachmittelschulausweis und b. die Fachmaturität. A. Fachmittelschulausweis
Massgebende
Fächer

§ 2.

1 Der Abschluss mit Fachmittelschulausweis umfasst die No ten der selbstständigen Arbeit und folgender Fächer:
11 a. Deutsch, b. Französisch, c. Englisch, d. Mathematik, e. Informatik, f. ein weiteres Fach oder integrie rtes Fach aus dem Lernbereich Ma thematik, Naturwissenschaften, Informatik, g. ein Fach oder integriertes Fach aus dem Lernbereich Geistes- und Sozialwissenschaften, h. ein Fach oder integriertes Fach aus dem Lernbereich Musische Fä cher, i. ein berufsfeldbezogenes Fach gemäss gewähltem Berufsfeld, das nicht identisch ist mit den Fächern gemäss lit. a–h.
2 Die Schulleitung legt für jedes angebotene Profil die für den Ab schluss massgebende n Fächer fest.
Selbstständige
Arbeit

§ 2

a.
10 Die Einzelheiten zur Einr eichung, Präsentation und Beur teilung der selbstständigen Arbeit sind in Richtlinien der Fachmittel schulen geregelt.
Wechsel des
gewählten
Berufsfeldes

§ 2

b.
10 Der Wechsel des gewählten Berufsfeldes ist bis zum Ende der zweiten Klasse zulässig. Die berufsfeldspezifischen Ausbildungs semester sind zu wiederholen.
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