Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich (852.12)
Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich (852.12)
Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich
1 Sonderpädagogische Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich
852.12 Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich (SPMV) (vom 7. Dezember 2011)
1 ,
2 Der Regierungsrat beschliesst: A. Allgemeines
Gegenstand
§ 1.
12 Diese Verordnung regelt den Vollzug der §§
29–34 des Kin der- und Jugendhilfegesetzes vom 14. März 2011 (KJHG)
4 betreffend sonderpädagogische Massnahmen im Vor- und Nachschulbereich.
Vollzug
§ 2.
Das Amt für Jugend und Berufsbe ratung (Amt) vollzieht die Verordnung, soweit nicht Dritte zuständig sind.
Leistungs
-
anbieterinnen
und -anbieter
§ 3.
1 Mit der Durchführung der s onderpädagogischen Massnah men werden Leistungsanbieterinnen und -anbieter mit einer Bewilligung gemäss §
32 KJHG beauftragt.
2 In begründeten Fällen können au sserkantonale Leistungsanbiete rinnen und -anbieter, die über eine Bewilligung ihres Standortkantons verfügen, beauftragt werden.
Jugendliche
§ 4.
1 Jugendliche im Sinne dieser Verordnung sind Personen bis zum vollendeten 20. Altersjahr.
2 Volljährige Jugendliche, die handlung sfähig sind, nehmen die Rechte und Pflichten der Eltern wahr.
Anspruch
§ 4
a.
11
1 Der Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen im Vorschulbereich umfasst heilpä dagogische Früherziehung und Logo pädie.
2 Der Anspruch auf sonderpädagogische Massnahmen im Nachschul bereich umfasst Audiopä dagogik und Logopädie.
Massnahmen
§ 5.
Heilpädagogische Früherziehun g ist die Behandlung und För derung von Kindern mi t Behinderungen, mit Entwicklungsverzöge rungen, -einschränkungen oder -gef ährdungen im familiären und fami lienergänzenden Umfeld.
b. Audio
-
pädagogik
§ 6.
12 Audiopädagogik ist die Behandlung und Förderung von Kin dern und Jugendlichen mit Schwerhörigkeit, Resthörigkeit, Gehörlosig keit sowie auditiver Ve rarbeitungsproblematik.
a. Heil-
pädagogische
Früherziehung