Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur (813.165.1)
Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur (813.165.1)
Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur
1 VVO TO KSW
813.165.1 Vollzugsverordnung zur Taxordnung des Kantonsspitals Winterthur (VVO TO KSW) (vom 7. Juli 2023)
1 ,
2 Die Geschäftsleitung des Kantonsspitals Winterthur, gestützt auf §
11 Ziff. 6 der Taxordnung über Leistungen und Gebühren des Kantonsspital Winterthur vom 7. Juli 2023 (TO KSW)
3 , beschliesst:
Tarife und Preise
für ambulante
Leistungen
§ 1.
Für ambulante Selbstzahlerinnen und Selbstzahler gemäss §
14 TO KSW gelten die folgenden Taxpunktwerte:
Tarife und Preise
für akutsoma
-
tische stationäre
Leistungen
§ 2.
Für akutsomatische stationäre Selbstzahlerinnen und Selbst zahler gemäss §
14 TO KSW gelten die folgenden Preise: Ärztliche Leistungen (TARMED) Spital- leis- tungen Labor Physio- therapie Ergo- therapie Logo- pädie Ernährung-/ Diabetes- beratung Stoma- beratung Neuro- psycho- logie Still- beratung/ Hebammen
Arznei- mittelliste
mit Tarif
Zahn-
arztleis-
tungen
1.50 1.50 1.50 1.50 1.50 1.50
1.50 1.50 1.50 1.50 1.50
1.50 Spitalleistungen allgemeine Abteilung, halbprivate und private Abteilung Schweizerische Patientinnen und Patienten sowie Patientinnen und Patienten mit Wohnsitz im Ausland SwissDRG-Pauschale (Baserate für Kosten- gewicht 1.0) für Erwachsene und Kinder
1 Zusatzpreise halbprivate/private Abteilung Nachtpauschale Hotellerie & Komfort
2 Nachtpauschale Klinische Leistungen
2 Pauschale für ärztliche
Mehrleistungen
(Basispreis für
Kostengewicht 1.0) Akutsomatik Patientinnen und Patienten auf allen akutsomatischen Abteilungen
12 000 Patientinnen und Patienten auf der halbprivaten Abteilung
12 000
445
471
6 080 Patientinnen und Patienten
12 000
529
560
7 305 Die Preise sind in Franken.
1 SwissDRG ist die Abkürzung für «Swiss Diagnosis Related Group» bzw. «diagnosebezogene (Fall-)Gruppe». Bei einer DRG-Vergütung wird jeder Aufenthalt in einem Spital einer diagnosebezogenen Fallgruppe zugeteilt. Jede DRG-Fall- gruppe hat ein Kostengewicht, das mit dem erwähnten Basispreis multipliziert den Rechnungsbetrag ergibt. Basis ist die bei Austritt geltende SwissDRG-Version. Zusätzlich sind weitere Kosten für bestimmte hochteure Medi- kamente, Blutprodukte, Implantate und kostenintensive Behandlungen wie Hämo- und Peritonealdialysen möglich.
2 Beim Übertritt in die halbprivate oder private Abteilung wird der höhere Preis vom Übertrittstag an verrechnet.