Monitoring Gesetzessammlung

Personalreglement der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (813.172)

CH - ZH

Personalreglement der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (813.172)

Personalreglement der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich

1 PR-PUK
813.172 Personalreglement der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PR-PUK) (vom 14. März 2022)
1 ,
2 Der Spitalrat der Psychiatrische n Universitätsklinik Zürich, gestützt auf §
12 Abs. 2 lit. h des Gesetzes über die Psychiatrische Uni versitätsklinik Zürich vom 11. September 2017 (PUKG)
7 , beschliesst: A. Allgemeines
Gegenstand und
Geltungsbereich

§ 1.

1 Diesem Reglement untersteht das Personal, das in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhä ltnis zur Psychiatrischen Universi tätsklinik Zürich steht.
2 Soweit dieses Reglem ent keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die Bestimmungen des Person alrechts für das Staatspersonal.
3 Vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen von Gesamt arbeitsverträgen gemäss §
6 des Personalgesetzes vom 27. September
1998 (PG)
3 .
4 An der Psychiatrische n Universitätsklinik tätige Personen, die in keinem Anstellungsverhältnis zur Psyc hiatrischen Universitätsklinik ste hen, sind auf die Dienstvorschrifte n und die betrieblichen Weisungen zu verpflichten. Dazu schliesst die Geschäftsleitung mi t diesen Personen persönlich oder mit deren Arbeitge bern entsprechende Vereinbarun gen ab.
Personalpolitik

§ 2.

Der Spitalrat bestimmt die Personalpolitik im Rahmen der Eigentümerstrategie sowie der gesetzlichen Vorgaben.
Zuständigkeiten

§ 3.

1 Der Spitalrat ist zuständig für: a. den Erlass einer Kompetenzordnun g betreffend Anstellung, Beför derung, Versetzung und Entlassung sowie Genehmigung des Rück tritts von Angestellten, b. die Genehmigung von Richtlinien der Geschäftsleitung betreffend die Anstellung von Personal mittels öffentlich-rechtlichen oder pri vatrechtlichen Vertrags, c. die Anstellung von Pe rsonal des Spitalrates, d. die Ernennung der Mitglie der der Geschäftsleitung,
a. Spitalrat
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht