Verordnung über das Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich (415.437)
Verordnung über das Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich (415.437)
Verordnung über das Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich
1 V-ZZM
415.437 Verordnung über das Zentrum für Zahnmedizin der Universität Zürich (V-ZZM) (vom 8. Mai 2023)
1 ,
2 Der Universitätsrat, gestützt auf §
29 Abs. 5 Ziff. 1 des Universitätsgesetzes vom 15. März
1998 (UniG)
3 , beschliesst:
1. Abschnitt: Zweck, Gliederung und Aufgaben
Regelungs
-
bereich
§ 1.
1 Der Fachbereich Zahnmedizin der Medizinischen Fakultät der Universität Zürich (MeF) ist als Zentrum für Zahnmedizin (ZZM) organisiert.
2 Diese Verordnung regelt die Orga nisation und die Aufgaben des ZZM und seiner Organe.
3 Die Geschäftsordnung ZZM führt di e Bestimmungen dieser Ver ordnung weiter aus.
Gliederung
§ 2.
1 Das ZZM gliedert sich in klin ische und nicht klinische wissen schaftliche Organi sationseinheiten.
2 Es verfügt über einen zentralen Bereich Finanzen und Administra tion.
Aufgaben
§ 3.
1 Das ZZM hat die folgenden Auf gaben auf den Gebieten der Zahnmedizin und der enoralen Medizin: a. klinische und nicht klinische Forschung, Lehre und Nachwuchsförde rung, b. wissenschaftliche und praktisc he Ausbildung v on Studierenden, c. Weiterbildung und Fortbildung von Zahnärztinnen und Zahnärz ten, d. Erbringung von Dienstleistungen.
2 Es betreibt zur Erfüllung sein er Aufgaben eine Poliklinik.
3 Es verfügt über ein elektronisc hes Klinikinformationssystem.