Verordnung über die Nutzung des Untergrundes (725.11)
Verordnung über die Nutzung des Untergrundes (725.11)
Verordnung über die Nutzung des Untergrundes
1 Verordnung über die Nutzung des Untergrundes (VNU)
725.11 Verordnung über die Nutzung des Untergrundes (VNU) (vom 5. April 2023)
1 ,
2 Der Regierungsrat, gestützt auf §§
15 Abs. 4, 20 Abs. 3 und 23 Abs. 1 des Gesetzes über die Nutzung des Untergrundes vom 25. Mai 2020 (GNU)
3 , beschliesst:
Zuständigkeiten
§ 1.
Die zuständige Direktion für den Vollzug ist die Baudirek tion. Sie erlässt Weisungen und Richtlinien zu den technischen Einzel heiten.
b. AWEL
§ 2.
Das Amt für Abfall, Wasser , Energie und Luft (AWEL) a. ist zuständig für die erst instanzliche Rechtsanwendung, b. übt die Aufsicht über die Gemeinden und die vom Kanton mit öffent l ichen Aufgaben betrauten Privaten aus.
Begriffe
§ 3.
In dieser Verordnung bedeuten: a. primäre geologische Daten: Da ten im Sinne von Messungen oder direkten Beschreibungen, Aufnah men, Dokumentationen geologi scher Eigenschaften, namentlich unprozessierte Signale und Mess werte, lithologische und geotechni sche Beschreibu ngen von Bohr kernen und Bohrklein, Aufschlu sskartierungen, Laboranalysen, b. prozessierte primäre geologische Daten: primäre geologische Daten, die im Hinblick auf eine Interpre tation aufbereitet wurden, nament lich prozessierte geophysikalische Da ten und Bohrprofile, c. sekundäre geologische Daten und Informationen: geologische Daten und Informationen, die durch die Interpretation von primären oder prozessierten primären geologisch en Daten entstehen, namentlich Interpretationen von geophysikalisch en Daten, geologische Karten, geologische Profilschnitte und geologische Modelle, d. geologische, hydrogeologische un d geophysikalische Untersuchungen: namentlich geologische Forschungsb ohrungen, seismische oder geo elektrische Messungen, Baggersond ierungen (Baggerschlitze), Ramm kernsondierungen, Grundwasserp egelbeobachtungen und Analysen von Bodenproben, e. Vermessung der Bohrung: drei dimensionale Erfassung des Bohr lochverlaufs,
a. Baudirektion