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Organisationsreglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (415.411)

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Organisationsreglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (415.411)

Organisationsreglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

1 OrgR RWF
415.411 Organisationsreglement der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (OrgR RWF) (vom 26. Oktober 2022)
1 Die Fakultätsversammlung, gestützt auf §
34 Abs. 3 Ziff. 3 des Universitätsgesetzes vom 15. März
1998 (UniG)
4 und §
79 der Universitätsordnung der Universität Zürich vom 4. Dezember 1998 (UniO)
5 , beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Regelungs
-
bereich

§ 1.

Dieses Reglement regelt gestützt auf das Universitätsgesetz und die Universitätsor dnung der Universität Zü rich die Organisation der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie die Aufgaben ihrer Organe und Organisationseinheiten.
Leitprinzipien

§ 2.

1 Die Rechtswissenschaftliche Fakultät richtet sich bei der Er füllung ihrer organisatorischen Au fgaben an der akademischen For schungs-, Lehr- und Lernfreiheit so wie an folgende n Leitprinzipien aus:
1. klare und verbindliche Regelung der Aufgaben, Verantwortlichkei ten und Kompetenzen auf allen Führungsstufen,
2. schlanke Strukturen und flexible Prozesse zur effizienten Erfüllung von Führungs- und Verwaltungsa ufgaben unter grösstmöglicher Entlastung der Fakultätsmitglied er zugunsten von Forschung und Lehre,
3. Transparenz sowie situations- und personengerechte Zuordnung der Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten.
2 Bei der Mittelverteilung wird der Lehr- und Prüfungsleistung sowie fakultären Führungsaufga ben Rechnung getragen.
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