Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge (414.221)
Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge (414.221)
Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge
1 Rahmenstudienordnung für Weit erbildungs-Mas terstudiengänge
414.221 Rahmenstudienordnung für Weiterbildungs-Masterstudiengänge
5 (vom 19. April 2016)
1 Der Fachhochschulrat beschliesst:
5 I. Geltung
Geltung
§ 1.
1 Diese Rahmenstudienordnung gilt für die eingeschriebenen Studierenden von Weiterbildungs-Ma sterstudiengängen an den staat lichen Hochschulen gemäss §
3 Abs. 1 des Fachhochschulgesetzes vom
2. April 2007 (FaHG)
3 . Sie regelt die Zulassung, den Verlauf, die Über prüfung des Studienerfolgs sowi e den Erwerb eines Diploms.
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2 Die Hochschulen erlassen studienspezifische Regelungen. II. Zulassung
Zulassung
§ 2.
Die Zulassungsbedingungen zu Weiterbildungs-Masterstu diengängen werden in den studien spezifischen Regelungen der Hoch schulen definiert. III. Studium A. Allgemeine Bestimmungen
Struktur
§ 3.
Weiterbildungs-Masterstudiengän ge sind modular aufgebaut.
Modul
§ 4.
1 Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit mit einem bestimmten thematischen oder in haltlichen Schwerpunkt.
2 Module können zu Modulgruppen zusammengefasst werden.
Modul
-
beschreibung
§ 5.
Die Studienleitung erstellt fü r jedes Modul eine Beschrei bung. Modulbeschreibungen enth alten insbesondere Angaben zu: – den Lernzielen und zu erwerbenden Kompetenzen, – den Lerninhalten, – der Anzahl der zu erwerbenden Credits,