Monitoring Gesetzessammlung

Personalreglement der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (813.182)

CH - ZH

Personalreglement der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (813.182)

Personalreglement der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland

1 PR-ipw
813.182 Personalreglement der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (PR-ipw) (vom 11. März 2022)
1 ,
2 Der Spitalrat der Integrierten Psyc hiatrie Winterthur – Zürcher Unter land, gestützt auf §
11 Abs. 2 lit. e des Gesetzes über die Integrierte Psychia trie Winterthur – Zürcher Unte rland vom 29. Oktober 2018 (ipwG)
5 , beschliesst: A. Allgemeines
Gegenstand und
Geltungsbereich

§ 1.

1 Diesem Reglement untersteht das Personal, das in einem öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältni s zur Integrierten Psychiatrie Win terthur – Zürcher Unterland (ipw) steht.
2 Soweit dieses Reglem ent keine abweichenden Regelungen trifft, gelten die Bestimmungen des Person alrechts für das Staatspersonal.
3 Vorbehalten bleiben abweichende Bestimmungen von Gesamt arbeitsverträgen gemäss §
6 des Personalgesetzes vom 27. September
1998 (PG)
3 .
4 An der ipw tätige Personen, die in keinem Anstellungsverhältnis zur ipw stehen, sind auf die Dienstvorschriften und die betrieblichen Weisungen zu verpflichten. Dazu schliesst die Geschäftsleitung mit die sen Personen persönlich oder mit deren Arbeitgebern entsprechende Vereinbarungen ab.
Personalpolitik

§ 2.

Der Spitalrat bestimmt die Personalpolitik im Rahmen der Eigentümerstrategie sowie der gesetzlichen Vorgaben.
Zuständigkeiten

§ 3.

1 Der Spitalrat ist zuständig für: a. den Erlass einer Kompetenzordnun g betreffend Anstellung, Beför derung, Versetzung und Entlassung sowie Genehmigung des Rück tritts von Angestellten, b. die Genehmigung von Richtlinien der Geschäftsleitung betreffend die Anstellung von Personal mittels öffentlich-rechtlichen oder pri vatrechtlichen Vertrags, c. die Anstellung von Pe rsonal des Spitalrates, d. die Ernennung der Mitglie der der Geschäftsleitung,
a. Spitalrat
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht