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Statuten der Zentralbibliothek Zürich (432.211)

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Statuten der Zentralbibliothek Zürich (432.211)

Statuten der Zentralbibliothek Zürich

1 Statuten der Ze ntralbibliothek
432.211 Statuten der Zentralbibliothek Zürich (vom 23. Januar / 15. Mai 2013)
1 ,
2 Der Regierungsrat und der Stadtrat von Zürich, gestützt auf §
9 Abs. 2 des Vertrages zwis chen dem Kanton Zürich und der Stadt Zürich betreffend die Erri chtung einer Zentralbibliothek als öffentliche Stiftung vom 26. November / 16. Dezember 1910 (Stiftungs vertrag)
3 , beschliessen: A. Zweck
Auftrag

§ 1.

1 Die Zentralbibliothek Zürich, öffentliche Stiftung (Stiftung), umfasst, sammelt und bewahrt in alle n geeigneten E rscheinungsformen, namentlich in Schrift, Druck und in elektronischer Form, Publikatio nen und Sammlungsgegenstände wie: a. wissenschaftliche Publikationen unt er Berücksichtigung der an der Universität Zürich vertretenen Fachgebiete, b. Turicensia in möglic hst umfassender Weise, c. ausgewählte Belletristik, d. Spezialsammlungsbestände.
2 Sie fördert ein umfassendes Info rmationsangebot, eine rasche und bedarfsgerechte Informationsverm ittlung sowie die Informationskom petenz der Benutzerg ruppen durch Schulungsangebote und fachkun dige Beratung.
3 Sie arbeitet mit anderen Instit utionen im Bildungs- und Kultur bereich zusammen und setzt sich fü r die Belange der Aus- und Weiter bildung im Biblio thekswesen ein.
Zugang zum
Informations
-
angebot

§ 2.

1 Die Stiftung macht ihr Inform ationsangebot der Öffentlich keit im Allgemeinen und den Angehör igen der Universität Zürich im Besondern unentgeltlich zugänglich.
2 Weitergehende bibliothekarisch e Dienstleistungen können gegen Entgelt erbracht werden.
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