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Habilitationsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (415.408)

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Habilitationsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (415.408)

Habilitationsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Zürich

1 HabilO ThF
415.408 Habilitationsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (HabilO ThF) (vom 17. Dezember 2021)
1 ,
2 Die Fakultätsversammlung, gestützt auf §
34 Abs. 3 Ziff. 2 des Universitätsgesetzes (UniG)
3 vom
15. März 1998 und §
27 Abs. 1 der Rahmenve rordnung über die Habili tation (RVO Habil) vom 16. Dezember 2019
4 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich

§ 1.

1 Die Habilitationsordnung der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (HabilO ThF) regelt das Verfahren der Habilitation an der Theologischen Fakultät der Universität Zürich (ThF).
2 Sie stützt sich auf die Rahmen verordnung über die Habilitation an der Universität Zürich vom 16. Dezember 2019 (RVO Habil) und konkretisiert diese nach Massgabe der besonderen Voraussetzungen für die ThF.
3 Soweit die HabilO ThF keine Best immungen enthält, gilt unmit telbar die RVO Habil.
Grundlagen

§ 2.

Die Grundlagen für die Habilitat ion bilden eine schriftliche und eine mündliche Ha bilitationsleistung. B. Habilitation
Schriftliche
Habilitations
-
leistung

§ 3.

1 Das Thema der schriftlichen Ha bilitationsleistung muss sich deutlich von dem der Di ssertation unterscheiden.
2 Als Fachgebiete stehen in der Regel die an der Fakultät vertrete nen Fächer zur Verfügung.
3 Die schriftliche Habilita tionsleistung ist grunds ätzlich in Form einer Monografie zu verfassen.
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