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Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römisch-katholisch... (182.51)

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Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römisch-katholisch... (182.51)

Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich

1 Organisation und Verfahren der Rekurskommission – R
182.51 Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurs kommission der Römisch-ka tholischen Körperschaft des Kantons Zürich (vom 1. Oktober 2009)
1 Die Synode beschliesst:
1. Organisation
Zusammen
-
setzung,
Amtsdauer

§ 1.

6
1 Die Rekurskommission setzt si ch aus fünf nebenamtlichen Mitgliedern zusammen.
2 Die Synode wählt die Präsidentin oder den Präsid enten und die Mitglieder auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Wiederwahl ist mög lich.
3 Die Rekurskommission konstituiert sich mit Ausnahme der Prä sidentin oder des Präsidenten selber.
Unabhängigkeit

§ 2.

1 Die Rekurskommissi on ist unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.
6
2 Sie erstellt den jährlichen Vo ranschlag und übt die Kreditkont rolle ihrer Kostenstelle aus.
3 Die Synode übt die administrative Aufsicht über die Geschäfts führung der Rekurskommi ssion aus. Diese erstattet ihr jährlich Be richt über ihre Geschäftsführung.
Besondere
Ausstands
-
bestimmungen

§ 3.

1 Die Kommissionsmitglieder ha ben in Angelegenheiten der eigenen Kirchgemeinde oder des ei genen Zweckverba ndes in den Aus stand zu treten.
2 . . .
7
Organisation

§ 4.

1 Die Rekurskommission entsch eidet in Dreierbesetzung.
6
2 Sie gibt sich eine Geschäftsordnung.
Sekretariat
(Art. 52 KO)

§ 5.

8
1 Die Rekurskommission kann ein juristisches Sekretariat bestellen.
2 . . .
9
3 Die Juristische Sekretärin oder de r Juristische Sekretär nimmt an den Verhandlungen der Rekurskom mission mit beratender Stimme teil.
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