Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römisch-katholisch... (182.51)
Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römisch-katholisch... (182.51)
Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurskommission der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich
1 Organisation und Verfahren der Rekurskommission – R
182.51 Reglement über Organisation und Verfahren der Rekurs kommission der Römisch-ka tholischen Körperschaft des Kantons Zürich (vom 1. Oktober 2009)
1 Die Synode beschliesst:
1. Organisation
Zusammen
-
setzung,
Amtsdauer
§ 1.
6
1 Die Rekurskommission setzt si ch aus fünf nebenamtlichen Mitgliedern zusammen.
2 Die Synode wählt die Präsidentin oder den Präsid enten und die Mitglieder auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Wiederwahl ist mög lich.
3 Die Rekurskommission konstituiert sich mit Ausnahme der Prä sidentin oder des Präsidenten selber.
Unabhängigkeit
§ 2.
1 Die Rekurskommissi on ist unabhängig und nur dem Recht verpflichtet.
6
2 Sie erstellt den jährlichen Vo ranschlag und übt die Kreditkont rolle ihrer Kostenstelle aus.
3 Die Synode übt die administrative Aufsicht über die Geschäfts führung der Rekurskommi ssion aus. Diese erstattet ihr jährlich Be richt über ihre Geschäftsführung.
Besondere
Ausstands
-
bestimmungen
§ 3.
1 Die Kommissionsmitglieder ha ben in Angelegenheiten der eigenen Kirchgemeinde oder des ei genen Zweckverba ndes in den Aus stand zu treten.
2 . . .
7
Organisation
§ 4.
1 Die Rekurskommission entsch eidet in Dreierbesetzung.
6
2 Sie gibt sich eine Geschäftsordnung.
Sekretariat
(Art. 52 KO)
§ 5.
8
1 Die Rekurskommission kann ein juristisches Sekretariat bestellen.
2 . . .
9
3 Die Juristische Sekretärin oder de r Juristische Sekretär nimmt an den Verhandlungen der Rekurskom mission mit beratender Stimme teil.