Monitoring Gesetzessammlung

Finanzreglement der Universität Zürich (415.112)

CH - ZH

Finanzreglement der Universität Zürich (415.112)

Finanzreglement der Universität Zürich

1 Finanzreglement der Universität Zürich
415.112 Finanzreglement der Universität Zürich (vom 16. November 2009)
1 Der Universitätsrat beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich

§ 1.

Für die Haushaltsführung der Universität gelten die Vorschrif ten des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar
2006
5 und seiner Ausführungserlasse, soweit dieses Reglement keine Abweichungen vorsieht.
Delegation von
Zuständigkeiten

§ 2.

Universitätsrat und Universitätsleitung können im Rahmen des Gesetzes ihre Zuständigkeiten ganz oder teilweise an ihnen nach geordnete Stelle n delegieren.
Ausführungs
-
reglement

§ 3.

7
1 Die Universitätsleitung erlässt ein Reglement mit Ausfüh rungsvorschriften zum Finanzrecht de r Universität. Dieses regelt ins besondere: a. die Planung und Berichterstattung, b. die Finanzkompetenzen, c. die Verwertung von geistigem Eigentum, d. die Beteiligungen.
2 Das Ausführungsreglemen t untersteht der Genehmigung durch den Universitätsrat.
2. Abschnitt: Rechnungswesen A. Allgemeines
Zuständigkeit

§ 4.

1 Die Universitätsleitung übt die Aufsicht über das Rechnungs wesen aus.
2 Sie regelt die Buchführung und das interne K ontrollsystem.
Buchführung

§ 5.

Die Universität kann in ihrer Buchhaltung einen eigenen Kontenplan bewirtschaften, der in den kantonalen Kontenplan über führbar sein muss.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht