Finanzreglement der Universität Zürich (415.112)
Finanzreglement der Universität Zürich (415.112)
Finanzreglement der Universität Zürich
1 Finanzreglement der Universität Zürich
415.112 Finanzreglement der Universität Zürich (vom 16. November 2009)
1 Der Universitätsrat beschliesst:
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.
Für die Haushaltsführung der Universität gelten die Vorschrif ten des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung vom 9. Januar
2006
5 und seiner Ausführungserlasse, soweit dieses Reglement keine Abweichungen vorsieht.
Delegation von
Zuständigkeiten
§ 2.
Universitätsrat und Universitätsleitung können im Rahmen des Gesetzes ihre Zuständigkeiten ganz oder teilweise an ihnen nach geordnete Stelle n delegieren.
Ausführungs
-
reglement
§ 3.
7
1 Die Universitätsleitung erlässt ein Reglement mit Ausfüh rungsvorschriften zum Finanzrecht de r Universität. Dieses regelt ins besondere: a. die Planung und Berichterstattung, b. die Finanzkompetenzen, c. die Verwertung von geistigem Eigentum, d. die Beteiligungen.
2 Das Ausführungsreglemen t untersteht der Genehmigung durch den Universitätsrat.
2. Abschnitt: Rechnungswesen A. Allgemeines
Zuständigkeit
§ 4.
1 Die Universitätsleitung übt die Aufsicht über das Rechnungs wesen aus.
2 Sie regelt die Buchführung und das interne K ontrollsystem.
Buchführung
§ 5.
Die Universität kann in ihrer Buchhaltung einen eigenen Kontenplan bewirtschaften, der in den kantonalen Kontenplan über führbar sein muss.