Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich (414.410)
Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich (414.410)
Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich
1 Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich
414.410 Hochschulordnung der Pädagogischen Hochschule Zürich (vom 22. November 2017)
1 Die Hochschulleitung, gestützt auf §
24 Abs.
2 lit. b des Fachhochschulgesetzes vom 2. April
2007
2 , beschliesst:
1. Teil: Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.
Die Hochschulordnung gilt für alle Angehöri gen der Pädago gischen Hochschule Zürich (PHZH).
Zweck
§ 2.
Die Hochschulordnung regelt die Organisation und die Auf gaben der PHZH sowie Rechte und Pflichten der Hochschulangehöri gen.
Strategie
§ 3.
Die Hochschulleitung legt di e Strategie der PHZH fest.
Qualität
§ 4.
1 Die Hochschulleitung sorgt für eine langfristige Qualitäts sicherung und -entwicklung.
2 Sie betreibt ein Qualitätsmanagementsystem.
Nachhaltigkeit
§ 5.
Die PHZH nimmt ihre soziale Verantwortung wahr und setzt sich für ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit ein.
2. Teil: Leistungsbereiche
1. Abschnitt: Übergeordnete Bestimmungen
Definition und
Abgrenzung
§ 6.
1 Der gesetzliche Leistungsauftrag der PHZH umfasst vier Leistungsbereiche: a. Ausbildung, b. Weiterbildung, c. Forschung und Entwicklung, d. Dienstleistungen.