Reglement über die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (182.42)
Reglement über die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik (182.42)
Reglement über die Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnik
1 ICT-Nutzungsreglement
182.42 Reglement über die Nutzung der Informations- und Kommunikati onstechnik (ICT-Nutzungsreglement) (vom 20. Mai 2019)
1 Der Synodalrat, gestützt auf Art. 41 lit. g und k der Kirchenordnung der Römisch-katho lischen Körperschaft des Kantons Zürich vom 29. Januar 2009
3 , §
7 des Gesetzes über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar
2007
2 sowie §§
39 und 60 der Anstellungso rdnung der Römisch-katho lischen Körperschaft des Kantons Zürich vom 22. März 2007
4 , beschliesst: I. Gegenstand
Zweck
§ 1.
1 Dieses Reglement regelt für alle Mitarbeitenden und die Mitglieder des Synodalr ats der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich die Nutzung der elek tronischen Infrastrukturen und die Nutzung von Internet mit Informatik mitteln der Organisation sowie die Nutzung von E-Mail und Sozialen Medien.
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2 Das Interesse der Körperschaft liegt dabei in der Sicherstellung der Datensicherheit und im Datensc hutz, in einer möglichst wenig be lasteten betrieblichen Informatikinfrastruktur (Speicherplatz, Netzwerk bandbreite) sowie in finanziellen (der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber seine Arbeitszeit) und ideellen Interessen (Schutz vor Re putationsschäden). Dem stehen das Informations- und Kommunika tionsinteresse sowie der Persönlic hkeitsschutz der Arbeitnehmenden gegenüber.
3 Für Dritte, welche die Informat ikmittel der Körperschaft nutzen, wird dieses Reglement auf vertraglicher Basis für verbindlich erklärt.