Monitoring Gesetzessammlung

Reglement der Direktion der Justiz und des Innern über die Organisation und die Täti... (213.231)

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Reglement der Direktion der Justiz und des Innern über die Organisation und die Täti... (213.231)

Reglement der Direktion der Justiz und des Innern über die Organisation und die Tätigkeit der Prüfungskommission für die Staatsanwaltschaften

1 Reglement – Prüfungskommission für die Staatsanwaltschaften
213.231 Reglement der Direktion der Justiz und des Innern über die Organisatio n und die Tätigkeit der Prüfungskommission für die Staatsanwaltschaften (vom 6. Januar 2006)
1 Die Direktion der Justiz und des Innern, gestützt auf §
11 der Verordnung über das Wahlfähi gkeitszeugnis für Staatsanwältinnen und Staats anwälte vom 22. Juni 2005
4 , verordnet: I. Organisation
Aufgaben

§ 1.

Der Prüfungskommission obliege n alle Aufgaben, die nicht dem Präsidium oder einer Subkommission zugewiesen sind.
Sub
-
kommissionen

§ 2.

1 Für die Abnahme von Prüfun gen und die Beurteilung von Kandidaturen werden aus den Mitgli edern oder Ersatz mitgliedern der Kommission Subkommis sionen gebildet, die aus je einer oder einem Vorsitzenden, einer Re ferentin oder einem Re ferenten sowie einer Koreferentin oder einem Koreferenten bestehen.
2 Der Vorsitz liegt jeweils bei der Präsidentin oder dem Präsidenten der Prüfungskommission oder bei einer oder einem Angehörigen der Staatsanwaltschaften.
Präsidium

§ 3.

1 Der Präsidentin oder dem Pr äsidenten obliegen insbeson dere die folgenden Aufgaben: a. Bezeichnung der Ansprechpers onen für Kandidatinnen und Kan didaten, b. Bildung der Subkommiss ionen für die Fähigkeitsprüfungen und die Kandidaturen, c. Festsetzung der Prüfungstermine, d. Leitung der Komm issionssitzungen, e. Vertretung der Kommission und der Subkommissionen gegenüber der Oberstaatsanwaltschaft und Dritten, f. Genehmigung der Abrechnungen der Kommissionsmitglieder,
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