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Habilitationsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (415.428)

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Habilitationsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (415.428)

Habilitationsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich

1 HabilO WWF
415.428 Habilitationsordnung der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (HabilO WWF) (vom 20. Mai 2020)
1 Die Fakultätsversammlung, gestützt auf §
34 Abs. 3 Ziff. 2 des Universitätsgesetzes vom 15. März
1998 (UniG)
3 und §
27 Abs. 1 der Rahmenverordnung über die Habi litation der Universität Zürich vom 16. Dezember 2019 (RVO Habil)
5 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich

§ 1.

1 Die Habilitationsordnung der Wi rtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich (HabilO WWF) regelt das Verfahren der Habilitation an der Wirtschaftsw issenschaftlichen Fakultät der Uni versität Zürich.
2 Sie stützt sich auf die Rahmenver ordnung über die Habilitation an der Universität Zürich vom 16. Dezember 2019 (RVO Habil)
5 und kon kretisiert diese nach Massgabe der besonderen Vorau ssetzungen für die WWF.
3 Soweit die HabilO WWF keine Best immungen enthält, gilt unmit telbar die RVO Habil.
Zweck der
Habilitation

§ 2.

1 Die Habilitation dient der Förd erung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Hinblick auf dessen Qualifikation für Professuren an wissenschaftlichen Hochschulen des In- und Auslands.
2 Die Habilitation bescheinigt die Befähigung, ein Fachgebiet in For schung und Lehre selbstständig an einer wissenschaftlichen Hochschule zu vertreten.
3 Wissenschaftlich ausgewiesene Pe rsonen erhalten mit der Habili tation eine Lehrbefugnis (Venia Legendi) und werden zu Privatdozen tinnen und Privatdozenten ernannt.
Rechtsstellung
von Privat
-
dozentinnen
und Privat
-
dozenten

§ 3.

1 Die Lehrbefugnis (Venia Legendi) an der Universität Zürich wird auf Dauer erteilt.
2 Die Lehrtätigkeit von Privatdoze ntinnen und Privatdozenten rich tet sich nach §§
12 und 12 a der Universitä tsordnung der Universität Zürich vom 4. Dezember 1998 (UniO)
4 .
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