Reglement über die Funktionszulagen für Professorinnen und Professoren der Universit... (415.215)
Reglement über die Funktionszulagen für Professorinnen und Professoren der Universit... (415.215)
Reglement über die Funktionszulagen für Professorinnen und Professoren der Universität Zürich
1 Funktionszulagen für Professorinnen und Professoren – R
415.215 Reglement über die Funktionszulagen für Professorinnen und Professoren der Universität Zürich (vom 9. Juli 2020)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst: I. Grundsätze
Zulagen für
besondere
Leitungs
-
funktionen
§ 1.
1 Funktionszulagen en tschädigen Professorinnen und Profes soren für besondere Leitungsfunkti onen mit erhöhter Führungsverant wortung.
2 Sind die Voraussetzun gen für mehrere Funktionszulagen während des gleichen Zeitraums gegeben, wi rd nur die betragsmässig höchste Zulage ausgerichtet.
3 Vorbehalten bleiben Entschädigungen gemäss dem Reglement über die leistungsabhängige Ents chädigung für die Führung von vor wiegend dienstleistungserbringende n Organisationseinh eiten an der Me dizinischen Fakultät der Universi tät Zürich vom 24. Februar 2003
4 .
Andere Ämter
und Aufgaben
im Rahmen der
universitären
Selbst
-
verwaltung
§ 2.
Für Ämter und Aufgaben, die Pr ofessorinnen und Professoren im Rahmen der universitären Se lbstverwaltung im Sinne von §
46 der Personalverordnung der Universität Zürich vom 29. September 2014 (PVO-UZH)
3 übernehmen, werden keine Funktionszulagen entrichtet. II. Besondere Leitungsfunktio nen und Bemessung der Zulagen
Prorektorinnen
und Prorektoren
sowie Direktorin
oder Direktor
Universitäre
Medizin
§ 3.
Die Zulage für Prorektorinnen und Prorektoren sowie die Direktorin oder den Direktor Univer sitäre Medizin be trägt Fr. 60 000.