Disziplinarreglement der Mittelschulen (413.211.1)
Disziplinarreglement der Mittelschulen (413.211.1)
Disziplinarreglement der Mittelschulen
1 Disziplinarreglement der Mittelschulen
413.211.1 Disziplinarreglement der Mittelschulen (vom 2. Februar 2015)
1 ,
2 Der Bildungsrat, gestützt auf §
20 Abs. 2 des Mittelschulgesetzes vom 13. Juni 1999
3 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
§ 1.
Dieses Reglement gilt für Sc hülerinnen und Schüler der kan tonalen Mittelschulen, mit Ausnahme der kantonalen Maturitätsschule für Erwachsene.
Vollzug
§ 2.
1 Der Vollzug dieses Reglements obliegt den Schulleitungen.
2 Weist dieses Reglement einen En tscheid der Schulleitung zu, so kann diese die Entscheidkompetenz an einzelne ihrer Mitglieder dele gieren.
§§
3–7.
6 C. Verhalten in der Schulgemeinschaft
Beeinträchti
-
gung des Schul
-
betriebs
§ 8.
Jede Beeinträchtig ung des Schulbetriebs ist untersagt. Dazu gehören insbesondere a. Verstösse gegen die Hausor dnung und schulinterne Erlasse, b. Nichtbefolgen von Anweisungen der Schulleitung, Lehrpersonen und anderen von der Schulleitung ermäch tigten Personen, c. Stören des Unterrichts, d. physische und psychische Gewa ltandrohung oder Gewaltanwen dung, e. Übertragung und Aufzeichnung von Bild und Ton auf elektro nische Datenträger ohne ausdrü ckliche Genehmigung der betrof fenen Personen, f. öffentliche Herabsetzung von Angehörigen und Gästen der Schule, g. unlauteres Verhalten bei Pr üfungen und Hausarbeiten.