Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Parlamentsdienste (171.3)

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Verordnung über die Parlamentsdienste (171.3)

Verordnung über die Parlamentsdienste

1 Verordnung über die Parlamentsdienste (VoPD)
171.3 Verordnung über die Parlamentsdienste (VoPD) (vom 14. November 2019)
1 Die Geschäftsleitung des Kantonsrates, gestützt auf §
37 Abs. 3 des Kantonsratsgesetzes vom 25. März 2019
3 , beschliesst:
Stellung

§ 1.

Die Parlamentsdienste sind die Stabsstelle des Kantonsrates und seiner Organe. Sie handeln in deren Auftrag und unterstehen direkt dem Kantonsrat.
Aufgaben

§ 2.

1 Die Parlaments dienste planen und organisieren die Sitzun gen des Kantonsrates und seiner Or gane, besorgen deren Sekretariats geschäfte, protokollieren deren Beschlüsse und Verhandlungen und unterstützen den Kantonsrat und sein e Organe bei der Öffentlichkeits arbeit und bei der Pflege der ko mmunalen, interkan tonalen und inter nationalen parlamenta rischen Beziehungen.
2 Sie dokumentieren die Kantonsratsmitglieder und beraten diese in parlamentsrechtlichen Fragen. Die Fo rmulierung von parlamentarischen Initiativen und Vorstössen ist nich t Aufgabe der Parlamentsdienste.
3 Gegenüber Fraktionen, Parteien, Me dien und Dritten umfassen die Dienstleistungen der Parlamentsdien ste insbesondere die Erteilung von Auskünften, die Bereitstellung von Unterlagen und die Beratung in Ver fahrensfragen.
4 Unter Vorbehalt der Zuständigkei ten der Organe des Kantonsrates besorgen die Parlamentsdienste alle übrigen Aufgaben der Parlaments verwaltung, insbesondere die Verwalt ung der eigenen Infrastruktur. Sie vernetzen sich mit den Verwal tungen anderer Parlamente.
Zusammen
-
arbeit mit der
kantonalen
Verwaltung
und Dritten

§ 3.

1 Die Zusammenarbeit mit der ka ntonalen Verwaltung richtet sich nach §
38 des Kantonsratsgesetzes vom 25. März 2019
3 .
2 Die Parlamentsdienste verkehren bei der Erfüllung ihrer Aufga ben direkt mit der Staatskanzlei u nd den Dienststellen der kantonalen Verwaltung und können Rechts- und Sa chauskünfte einholen. Sie sor gen für einen einfachen und koordinierten Ablauf.
3 Sie können mit Dritten Verträge über einzelne Dienstleistungen abschliessen.
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