Monitoring Gesetzessammlung

Statut der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (813.181)

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Statut der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (813.181)

Statut der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland

1 ipw-Statut
813.181 Statut der Integrierten Psychiatrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw-Statut) (vom 8. Oktober 2019)
1 ,
3 Der Spitalrat der Integrierten Psychi atrie Winterthur – Zürcher Unterland (ipw), gestützt auf §
11 Abs. 2 lit. e des Gesetzes über die Integrierte Psychia trie Winterthur – Zü rcher Unterland (ipwG) vom 29. Oktober 2018
6 , beschliesst: A. Allgemeine Bestimmungen
Gegenstand

§ 1.

Dieses Statut regelt die Organis ation der Integrierten Psychia trie Winterthur – Zürcher Unterla nd (ipw) und legt die Aufgaben und Befugnisse der verschiedenen Organe sowie die Leitungsstrukturen der ipw fest.
Zweck und Auf
-
gaben der ipw

§ 2.

1 Die ipw a. dient der integrierten psychiatri schen Versorgung, insbesondere für die Regionen Winterthur und Zürcher Unterland, b. unterstützt die Forschung und Lehre der Hochschulen, c. unterstützt die Aus-, Weiter- und Fortbildung in Berufen des Gesund heitswesens.
2 Sie kann mit der Universität Züri ch, anderen Universitäten, den Eidgenössischen Techni schen Hochschulen und mit Fachhochschulen Verträge über die Erbringung von Forschungs- und Lehrleistungen im Gesundheitsbereich abschliessen.
Dotations
-
kapital und
eigene Mittel

§ 3.

Das Dotationskapital und die fr eien Reserven bilden das Eigenkapital der ipw. Ausgaben k önnen im Rahmen des gesetzlichen Zwecks getätigt werden.
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