Verordnung über die Promotion im gemeinsamen Doktorat der Mathematisch-naturwissen... (415.463.1)
Verordnung über die Promotion im gemeinsamen Doktorat der Mathematisch-naturwissen... (415.463.1)
Verordnung über die Promotion im gemeinsamen Doktorat der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich
1 PromVO MNF ETHZ
415.463.1 Verordnung über die Promotion im gemeinsamen Doktorat der Mathematisch-naturwi ssenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (PromVO MNF ETHZ) (vom 12. November 2018)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst:
Geltungsbereich
§ 1.
Diese Promotionsverordnung re gelt die Modalitäten des ge meinsamen Doktorats der Universität Zürich (UZH) und der ETH Zürich (im Folgenden: gemeinsame s Doktorat) für Doktorierende mit Leading House UZH, welche die Du rchführung des gemeinsamen Dok torats an der Mathematisch-natur wissenschaftlichen Fakultät (MNF) der UZH betreffen.
Anwendbares
Recht
§ 2.
1 Sofern diese Promotionsvero rdnung keine Bestimmungen enthält, gelten die Verordnung übe r die Promotion an der Mathema tisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Univ ersität Zürich
3 und die entsprechenden Promoti onsordnungen des jewe iligen Doktoratspro gramms.
2 Fragen, die nicht in den in Abs.
1 genannten Bestimmungen gere gelt sind, werden durch die Dekani n bzw. den Dekan entschieden und in geeigneter Form bekannt gegeben.
Trägerschaft,
Leading House
§ 3.
1 Die MNF sowie die ETH Zürich bilden die Trägerschaft des gemeinsamen Doktorats.
2 Leading House für das jeweilige Dissertationsvorhaben ist die jenige universitäre Hochschule, welche die Grunddotation der Profes sur, die das jeweilige Do ktoratsvorhaben betreut, zur Verfügung stellt. Das Leading House ist für die Im matrikulation und Administration zuständig.
3 Details zu Trägerscha ft und Gremien sind in einer gemeinsamen Vereinbarung* geregelt. * Vereinbarung zwischen der Universität Zürich (UZH), Mathematisch-natur wissenschaftliche Fakultät, und der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETH Zürich) betreffend das gemeinsame Doktorat UZH ETH Zürich vom 18. Januar 2018.