Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über das Rettungswesen (813.31)

CH - ZH

Verordnung über das Rettungswesen (813.31)

Verordnung über das Rettungswesen

1 Verordnung über das Rettungswesen (RWV)
813.31 Verordnung über das Rettungswesen (RWV) (vom 12. April 2018)
1 ,
2 Die Gesundheitsdirektion, gestützt auf §
44 Abs.
2–4 des Gesundheitsgesetzes vom 2. April 2007 (GesG)
4 , verfügt:
1. Abschnitt: Einsatzkat egorien und Disposition
Einsatz
-
kategorien

§ 1.

Die Rettungseinsätze und Verlegungstransporte werden nach Massgabe des Gesundheitszustandes der Patientin oder des Patienten in die Kategorien A bis F gemäss Anhang 1 eingeteilt.
Einsätze
der Kategorien
A bis D

§ 2.

8
1 Einsätze der Kategorien A bis D sowie Isolettentransporte nach §
39 Abs.
2 werden durch die Einsat zleitzentrale (ELZ) dispo niert.
2 Die ELZ bietet die Einsatzmitte l direkt oder über die verantwort liche Leitstelle des Luftrettungsdien stes auf. Sie kann weitere Ressour cen aufbieten.
3 Soweit es um die Flugsicherheit geht, erfolgt die Koordination durch die Leitstelle des jeweiligen Luftrettungsdienstes.
4 Rettungsdienste setzen für ih re Alarmierung und die Kommuni kation die von der ELZ festgel egten technischen Mittel ein.
Einsätze
der Kategorien
D und E

§ 3.

1 Rettungsdienste dürfen Eins ätze der Kategorien D und E mit Rettungstransportw agen fahren, wenn a. das Spital den Einsatz der ELZ gemäss deren Vorgaben gemeldet hat und b. die ELZ den Einsatz bewilligt hat.
2 Verlegungstransporte der Kategori e E, die nicht mit einem Ret tungstransportwagen gefa hren werden, müssen nicht von der ELZ dis poniert werden.
Alarmierung
bei Gross
-
ereignissen

§ 4.

1 Die Rettungsdienste stellen si cher, dass ihre Mitarbeiten den bei Grossereignissen über die ELZ alarmiert werden können.
2 Die Rettungsdienste setzen die von der ELZ für diese Alarmie rung festgelegten te chnischen Mittel ein.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht