Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen- und Le... (415.456.21)
Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen- und Le... (415.456.21)
Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung für Maturitätsschulen
1 Entschädigungsreglement LLBM
415.456.21 Reglement über die Entschädigung von Leistungen im Rahmen der Lehrerinnen- und Lehrerbildung für Maturitätsschulen (Entschädigungsreglement LLBM) (vom 4. Juli 2016)
1 ,
2 Der Universitätsrat, gestützt auf §
5 a des Universitätsgesetzes vom 15. März 1998
3 und §
24 Abs.
1 der Personalver ordnung der Universität Zürich vom 29. Sep tember 2014
4 , beschliesst:
1. Kapitel: Allgem eine Bestimmungen
Gegenstand und
Geltungsbereich
§ 1.
1 Dieses Reglement gilt für alle Personen, die im Studiengang «Lehrdiplom für Maturitätsschulen» Leistungen gemäss §
2 erbringen, sofern die Tätigkeit nicht Teil de r Stellenbeschreibung oder des Pflich tenhefts der UZH-Anstellung oder des mit der UZH vereinbarten Pflichtenhefts einer anderen Anstellung ist.
2 Dieses Reglement legt die Entschädigungen für die erbrachten Leistungen sowie die Spe senberechtigung fest.
Arten von
Leistungen
§ 2.
Entschädigungen werden für die folgenden Arten von Leis tungen ausgerichtet: a. Betreuung von Hospitationspr aktika, Übungslektionen und Unter richtspraktika im Rahmen der berufspraktischen Ausbildung an Maturitätsschulen durc h Praktikumslehrperson, b. schulübergreifende Koordination der berufspraktischen Prüfungen durch Prüfungskoordi natorinnen und Prüfungskoordinatoren, c. Leitung der berufspraktischen Prüfungen an Maturitätsschulen durch Prüfungsleiteri nnen und Prüfungsleiter, d. Mitwirkung als Fachexpertin bzw. Fachexperte be i den berufsprak tischen Prüfungen an Maturitätsschulen, e. Mitwirkung als Fachdidaktikexpert in bzw. -experte bei den berufs praktischen Prüfungen an Maturitätsschulen, f. Durchführung von Fa chdidaktikprüfungen.