Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (213.319.1)

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Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (213.319.1)

Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf

1 213.319.1 Verordnung über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSV) vom 30.06.2021 (Stand 01.01.2024) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 5 Absatz 2, Artikel 16 Absatz 4, Artikel 30 Absatz 2, Artikel
36, Artikel 40 und Artikel 51 Absatz 3 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 über die Leistungen für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf (KFSG) 1 ) , auf Antrag der Direktion für Inneres und Justiz, beschliesst:
1 Leistungsangebot

Art. 1

Grundlagen
1 Das kantonale Angebot für Kinder mit besonderem Förder- und Schutzbedarf umfasst stationäre und ambulante Leistungen.
2 Der Regierungsrat überprüft das kantonale Angebot periodisch aufgrund der Angebots- und Kostenplanung der Direktion für Inneres und Justiz.
3 Die Bereitstellung der Leistungen erfolgt durch Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer aufgrund eines Leistungsvertrags gemäss Artikel 15 KFSG.

Art. 2

Stationäre Leistungen
1 Das kantonale Angebot umfasst insbesondere folgende stationäre Leistun gen: a längerfristige Unterbringung in einem offenen Rahmen, b befristete Unterbringung in einem offenen Rahmen, c Unterbringung in einem geschlossenen oder halbgeschlossenen Rahmen, d Unterbringung mit intensiver Begleitung, e Unterbringung von Kindern mit Behinderungen, f Unterbringung von Kindern mit Behinderungen und ausserordentlich ho hem Betreuungsbedarf (KaB-Leistung),
1) BSG 213.319 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
21-061
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