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Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film zwischen Konfer... (935.25)

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Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film zwischen Konfer... (935.25)

Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film zwischen Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und Schweizerischer Verband für Kino und Filmverleih (ProCinema) und Schweizerischer Video- Verband (SVV) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK)

1 Kommission Jugendschutz im Film – Vereinbarung
935.25 Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film zwischen Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und Schweizerischer Ve rband für Kino und Film verleih (ProCinema) und Schweizerischer Video- Verband (SVV) und Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) (vom 26. Oktober 2011)
1
1. Abschnitt: Zweck der schweize rischen Kommission Jugendschutz im Film
Zweck der
schweizerischen
Kommission
Jugendschutz
im Film Art.
1
1 Die schweizerische Kommission Jugendschutz im Film (Kommission) macht für die Kant one und die Branche Empfehlungen zum Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen und audio visuelle Bildtonträger.
2 Sie orientiert die Öffentlichke it über die Aspekte des Jugend schutzes im Zusammenhang mi t dem Konsum von Filmen.
2. Abschnitt: Alterseinstufung
Grundsätze
der Alters
-
einstufung Art.
2
1 Die Kommission orientiert si ch an bestehenden Ent scheiden der Freiwilligen Selbstkont rolle der Filmwirtschaft (FSK) in Deutschland. Die Kommission beurte ilt Filme, bei denen noch keine Einstufung durch die FSK besteht oder bei denen im Verfahren nach Art. 3 Abs. 3 von der FSK-Einstufung abgewichen werden soll.
2 Die Kommission hält sich bei ihren Entscheiden an folgende Alterseinstufungen: – Freigegeben ohne Altersbeschränkung (d. h. ab 0 Jahren) – Freigegeben ab 6 Jahren – Freigegeben ab 8 Jahren – Freigegeben ab 10 Jahren – Freigegeben ab 12 Jahren – Freigegeben ab 14 Jahren – Freigegeben ab 16 Jahren – Freigegeben ab 18 Jahren.
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