Statuten der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Un... (415.34)
Statuten der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Un... (415.34)
Statuten der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH)
1 Statuten der öffentlich-rech tlichen Körperschaft VSUZH
415.34 Statuten der öffentlich-rechtlichen Körperschaft des Verbands der Studierenden der Universität Zürich (VSUZH) (vom 23. Mai 2012)
1 ,
2 Präambel Die Studierenden der Universität Zürich setzen sich die eigenständige und unabhängige Vertre tung ihrer Inte ressen als Ziel, zur Förderung ihrer ideellen und materiellen Wohlfahrt, zur Stärkung ihrer Mitbestimmung in bildungspolitis chen Belangen, zur Verbesserung des Informatio nsflusses unter den Studierenden, zur Förderung der tatsächlichen Gl eichstellung aller Geschlechter, auf allen Ebenen der UZH und in den Organen des Verbands, zur gegenseitigen Vernetzung und fr uchtvollen Zusa mmenarbeit, unter einander, zwischen den studentischen Vereinen und dem Verband, mit den anderen Studierendenschaf ten der Schweiz und aus dem Aus land, als eigenständiger Teil der Universität, und geben ihrem Verband in Einigkeit und Gleichsinn die folgenden Statuten:
1. Allgemeine Bestimmungen
Name und Sitz
§ 1.
Unter dem Namen Verband de r Studierenden der Univer sität Zürich (VSUZH) besteht eine öffentlich-rechtliche Körperschaft mit Sitz in Zürich.
Zweck
§ 2.
Der VSUZH vertritt die folgenden Anliegen und Interessen der immatrikulierten Studierenden der Universität Zürich gegenüber der Universität und der Öffentlichkeit: a. Stärkung der Mitbestimmung der Studierenden in bildungspoliti schen Belangen, b. Förderung der ideellen und mate riellen Wohlfahrt der Studieren den,