Verordnung über die Wahl des ersten Stiftungsrates der Stiftung «BVK Personalvors... (177.201.13)
Verordnung über die Wahl des ersten Stiftungsrates der Stiftung «BVK Personalvors... (177.201.13)
Verordnung über die Wahl des ersten Stiftungsrates der Stiftung «BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich»
1 WahlV-BV K
177.201.13 Verordnung über die Wahl des ersten Stiftungsrates der Stiftung «BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich» (WahlV-BVK) (vom 4. Juli 2012)
1 ,
2 Der Regierungsrat, gestützt auf § 4 des Gesetzes über die Verselbstständigung der Versiche rungskasse für das Staatspe rsonal vom 10. Februar 2003
6 , beschliesst: A. Stiftungsrat und Wahlkreise
Zusammen
-
setzung des
Stiftungsrates
§ 1.
Der Stiftungsrat besteht aus je neun Vertreterinnen und Ver tretern der versicherten Arbeitne hmenden (Versicherten) und der Arbeitgeber.
Wahlkreise
§ 2.
Die Wahl der Vertreterinnen u nd Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber erfolgt in folgenden Wahlkreisen: B. Aktives Wahlrecht
Zugehörigkeit
zum Wahlkreis
§ 3.
1 Die angeschlossenen Arbeitgebe r wählen im Wahlkreis, dem sie angehören.
2 Die Versicherten wählen im Wahlkreis ihres Arbeitgebers. Arbeitgeber Wahlkreis Anzahl Stiftungsrätinnen und -räte (jeweils Anzahl Vertretungen der Arbeitgeber und Versicherten) Kanton I. Schulen
2 II. Übrige
2 Angeschlossene III. Gesu ndheitsinstitutionen
2 IV. Bildungsorganisationen
1 V. Gemeinden
1 VI. Übrige
1 Arbeitgeber