Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Wahl des ersten Stiftungsrates der Stiftung «BVK Personalvors... (177.201.13)

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Verordnung über die Wahl des ersten Stiftungsrates der Stiftung «BVK Personalvors... (177.201.13)

Verordnung über die Wahl des ersten Stiftungsrates der Stiftung «BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich»

1 WahlV-BV K
177.201.13 Verordnung über die Wahl des ersten Stiftungsrates der Stiftung «BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich» (WahlV-BVK) (vom 4. Juli 2012)
1 ,
2 Der Regierungsrat, gestützt auf § 4 des Gesetzes über die Verselbstständigung der Versiche rungskasse für das Staatspe rsonal vom 10. Februar 2003
6 , beschliesst: A. Stiftungsrat und Wahlkreise
Zusammen
-
setzung des
Stiftungsrates

§ 1.

Der Stiftungsrat besteht aus je neun Vertreterinnen und Ver tretern der versicherten Arbeitne hmenden (Versicherten) und der Arbeitgeber.
Wahlkreise

§ 2.

Die Wahl der Vertreterinnen u nd Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber erfolgt in folgenden Wahlkreisen: B. Aktives Wahlrecht
Zugehörigkeit
zum Wahlkreis

§ 3.

1 Die angeschlossenen Arbeitgebe r wählen im Wahlkreis, dem sie angehören.
2 Die Versicherten wählen im Wahlkreis ihres Arbeitgebers. Arbeitgeber Wahlkreis Anzahl Stiftungsrätinnen und -räte (jeweils Anzahl Vertretungen der Arbeitgeber und Versicherten) Kanton I. Schulen
2 II. Übrige
2 Angeschlossene III. Gesu ndheitsinstitutionen
2 IV. Bildungsorganisationen
1 V. Gemeinden
1 VI. Übrige
1 Arbeitgeber
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