Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (414.110)

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Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (414.110)

Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen

1 414.110 Verordnung über die theologischen Prüfungen und die Prüfungskommissionen (TPPkV) vom 24.04.2019 (Stand 01.11.2020) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe k des Gesetzes vom 21. März 2018 über die bernischen Landeskirchen (Landeskirchengesetz, LKG) 1 ) , auf Antrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, beschliesst:
1 Gegenstand

Art. 1

1 Diese Verordnung regelt a die Wahl und die Aufgaben der drei kantonalen theologischen Prüfungs kommissionen, b die Anerkennung der Gleichwertigkeit von auswärtigen Ausbildungen und universitären Abschlüssen von Bewerberinnen und Bewerbern, die eine Anstellung bei einer der drei Landeskirchen des Kantons anstreben, c die Entschädigung der Kommissionsmitglieder sowie der Prüfungsexper tinnen und Prüfungsexperten, d das Staatsexamen für Geistliche der evangelisch-reformierten und der christkatholischen Landeskirche sowie die mündliche Prüfung für Geistli che der römisch-katholischen Landeskirche.
2 Theologische Prüfungskommissionen
2.1 Kommissionen

Art. 2

1 Kantonale theologische Prüfungskommissionen sind a die evangelisch-reformierte Prüfungskommission, b die christkatholische Prüfungskommission,
1) BSG 410.11 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
19-030
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