Monitoring Gesetzessammlung

Richtlinien für Baubeiträge (181.132)

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Richtlinien für Baubeiträge (181.132)

Richtlinien für Baubeiträge

1 Richtlinien für Baubeiträge
181.132 Richtlinien für Baubeiträge (vom 14. September 2011)
1 Der Kirchenrat, gestützt auf Art. 243 Abs. 3 der Kirchenordnung der Evangelisch-refor mierten Landeskirc he des Kantons Zürich vom 17. März 2009
2 sowie

§§

79 Abs. 1 und 86 der Finanzvero rdnung der Evange lisch-reformier ten Landeskirche des Ka ntons Zürich vom 19. Januar 2010 (FiVO)
3 , beschliesst: A. Grundsätze
Immobilien
-
strategie

§ 1.

1 Kirchgemeinden, die im Rahm en von Renovationen, Um- und Neubauten von Kirchen, Pfarrhäusern, Pfarrwohnungen und Kirchgemeindehäusern be zogen auf ihre finanziellen Möglichkeiten erhebliche bauliche Investitione n tätigen wollen, legen eine Immo bilienstrategie fest.
2 Die Immobilienstrategie zeigt auf, welche räumlichen Möglich keiten in der Kirchgemeinde, in den betreffenden pol itischen Gemein den und Schulgemeinden sowie in den Nachbargemei nden vorhanden oder geplant sind. Sie beleuchtet das Bauvorha text.
Multi
-
funktionalität

§ 2.

Räume, insbesondere Sitzungs- und Unterrichtszimmer sowie Büro-, Aufenthalts- und Versammlungs räume, sind so zu planen, dass sie für verschiedene Zwecke ge nutzt und mit geringem Aufwand ande ren Zwecken zugeführt werden könn en, insbesondere wenn sich die Bedürfnisse der Kirchgemeinde ände rn oder eine Nutzung durch Dritte erfolgen soll.
Ökologisches
und ökonomi
-
sches Bauen

§ 3.

1 Die Kirchgemeinden und die Landeskirche tragen eine besondere Verantwortung gegenübe r der Umwelt sowie für den scho nungsvollen und sparsamen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen.
2 Sie berücksichtigen beim Erstel len, Unterhalt und Betrieb von Liegenschaften ökologische und ökonomische Gesichtspunkte.
3 Sie wenden bei der Auswahl von Ma terialien und hinsichtlich des Energie- und weiteren Ressourcenv erbrauchs die anerkannten, im Zeitpunkt der Beitrags bewilligung massgebenden Standards an.
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