Monitoring Gesetzessammlung

Personalreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache (412.411)

CH - ZH

Personalreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache (412.411)

Personalreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache

1 Personalreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache
412.411 Personalreglement für das Zentrum für Gehör und Sprache (vom 7. Dezember 2011)
1 ,
2 Der Regierungsrat, gestützt auf §
11 Abs. 3 des Gesetzes über das Zentrum für Gehör und Sprache vom 11. Februar 2008 (Zentrumsgesetz)
4 , beschliesst:
Gegenstand

§ 1.

Dieses Reglement regelt die Besonderheiten des Arbeitsver hältnisses des Personals des Zent rums für Gehör und Sprache (Zent rum).
Lehrpersonal

§ 2.

1 Zum Lehrpersonal im Sinne von §
11 Abs. 2 des Zentrums gesetzes gehören a. die Lehrpersonen der Schule fü r Gehör und Sprache, der Teilinteg rationsklassen und der in tegrierten Sonderschulung, b. die Fachlehrpersonen, c. die Angestellten des audiopädago gischen Dienstes Förderung und Frühförderung, d. die pädagogischen Therapeutinnen und Therapeuten.
2 Die Beendigung des Arbeitsverhältni sses richtet sich nach den für das Staatspersonal geltenden Bestimmungen
3 .
Arbeitszeit

§ 3.

Der Zentrumsrat legt auf Antrag der Geschäftsleitung Bestim mungen zur Rahmen-, Soll- und Rege larbeitszeit sowie zur Arbeit wäh rend der unterrichtsfreien Zeit fest.
Ferien

§ 4.

Die Angestellten haben ihre Ferien grundsätzlich während der Schulferien der Stadt Zürich zu beziehen. Die Geschäftsleitung kann Ausnahmen bewilligen.
Pauschale
Anrechnung
der Arbeitszeit

§ 5.

Die Geschäftsleitung kann unter Vorbehalt der zwingenden Bestimmungen des Arbeitsrechts de s Bundes für bestimmte Bereiche eine pauschale Anrechnung der Arbeitszeit vorsehen.
Arbeitszeitsaldo

§ 6.

1 Die Angestellten haben positiv e Arbeitszeitsaldi grundsätz lich während der Schulferien der Stad t Zürich mit Freizeit auszuglei chen. Die Geschäftsleitung kann Ausnahmen bewilligen.
2 Beim Lehrpersonal werden Mehrlektionen durch Lektionen befreiung in späteren Semestern kompensiert.
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht