Finanzreglement des Universitätsspitals Zürich (813.153)
Finanzreglement des Universitätsspitals Zürich (813.153)
Finanzreglement des Universitätsspitals Zürich
1 Finanzreglement des Universitätsspitals Zürich (FinReg-USZ)
813.153 Finanzreglement des Universitätsspitals Zürich (FinReg-USZ) (vom 23. September 2009)
1 Der Spitalrat, gestützt auf § 11 Abs. 3 Ziff. 7 des Gesetzes über das Universitätsspital Zürich (USZG) vom
19. September 2005
5 , beschliesst:
Gegenstand
und Verweisung
§ 1.
1 Dieses Reglement regelt die Grundsätze der finanziellen Führung im Universitäts spital Zürich (USZ).
2 Für das Universitätsspital gelten die Vorschriften des kantonalen Finanzhaushaltsrechts, soweit das USZG oder dieses Reglement keine abweichenden Bestimmungen vorsehen.
Aufgaben,
Kompetenzen
und Verantwort
-
lichkeiten
§ 2.
1 Der Spitalrat trägt die Gesamtverantwortung für die finan zielle Führung.
2 Neben weiteren Aufgaben gemäss diesem Reglement genehmigt er die Ausführungsbestimmungen de r Spitaldirektion, so namentlich über:
9 a. die Organisation des Rechnungswe sens am USZ, insbesondere die internen Aufgaben, Abläufe und Kompetenzen, b. die Unterschriftenberechtigung, c. die Annahme, Ablehnung, Verwaltung und Verwendung von Zuwen dungen, d. die Anforderungen an das Intern e Kontrollsystem und das finan zielle Risikomanagement, e. das Berichtswesen.
3 Der Spitalrat und die Spitaldirektion können im Rahmen des Gesetzes ihre finanzhaushaltsrecht lichen Zuständigkeiten ganz oder teilweise an ihnen nach geordnete Stellen oder einzelne Personen dele gieren.
Finanz- und
Rechnungs
-
wesen
§ 3.
9
1 Für das finanzielle Rechnungsw esen gelten die im Spital wesen anerkannten Accounting Stan dards. Bei weitergehenden oder abweichenden kantonalen Konsolidie rungsanforderungen ist zu gewähr leisten, dass die Anforderungen erfüllt werden.
2 Für das betriebliche Rechnungsw esen gelten die Branchenstan dards.