Verordnung des Obergerichts über den Wahlfähigkeitsausweis für Betreibungsbeamtinnen ... (281.51)
Verordnung des Obergerichts über den Wahlfähigkeitsausweis für Betreibungsbeamtinnen ... (281.51)
Verordnung des Obergerichts über den Wahlfähigkeitsausweis für Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte
1 Wahlfähigkeitsausweis für Betr eibungsbeamtinnen/-beamte – V
281.51 Verordnung des Obergerichts über den Wahlfä higkeitsausweis für Betreibungsbeamtinnen und Betreibungsbeamte (vom 18. Juni 2008)
1 Das Obergericht, gestützt auf §
24 des Einführungsgesetze s zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 26. November 2007 (EG SchKG)
3 , verordnet: A. Zulassung zur Fähigkeitsprüfung
Fachliche
Voraussetzungen
§ 1.
1 Als berufsspezifische Vorbildung im Sinne von §
12 lit. b EG SchKG gilt namentlich der Be such der Fachkurse des Betreibungs inspektorates oder des Verba ndes der Gemeindeammänner und Be treibungsbeamten des Kantons Zürich.
2 Als Tätigkeit im Sinne von §
12 lit. c EG SchKG gilt insbesondere eine praktische Tätigkeit von minde stens drei Jahren auf einem zürche rischen Betreibungsamt. Bei der Fr istberechnung werden abgezogen: a. die Dauer einer Berufslehre, b. Abwesenheiten wegen Krankheit, Mutterschaftsur laubs, Unfalls und Militärdienstes, soweit sie zusammen sechs Monate übersteigen, c. Abwesenheiten aus andern Gr ünden, ausgenommen Ferien.
Verfahren
§ 2.
1 Das Gesuch um Zulassung zur Prüfung ist bei der Präsiden tin oder beim Präsidenten der Prüfungskommission einzureichen, unter Beilage folgender Unterlagen: a. Ausweis über di e berufsspezifische Vorbildung im Sinne von §
1 Abs. 1, b. Bestätigung über die prakti sche Tätigkeit gemäss §
1 Abs. 2, c. Lebenslauf, d. Schul- und Abschlusszeugnisse, e. Wohnsitzzeugnisse über die letzten fünf Jahre, f. Auszug aus dem Betr eibungsregister über di e letzten fünf Jahre, g. Handlungsfähigkeitszeugnis, h. Auszug aus dem eidge nössischen Strafregister,