Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen ... (811.241)
Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen ... (811.241)
Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Osteopathen in der Schweiz
1 Interkantonale Prüfung von Os teopathinnen und Osteopathen – R
811.241 Reglement der GDK für die interkantonale Prüfung von Osteopathinnen und Oste opathen in der Schweiz (vom 23. November 2006)
1 Die Schweizerische Konferenz de r kantonalen Gesundheitsdirektorin nen und -direktoren (GDK), gestützt auf Art.
2, 4 und 5 Abs. 3 der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildung sabschlüssen vom 18. Februar
1993
2 sowie die GDK-Statuten vom 13. Dezember 2003 und den Grund satzbeschluss der GDK vom 21. November 2002,
4 beschliesst: I. Abschnitt: Allgem eine Bestimmungen
Gegenstand
und Zweck Art.
1
1 Die GDK führt die interkan tonale Prüfung der Osteo pathinnen und Osteopathen in der gesamten Schweiz durch. Sie kann diese Aufgabe an Dritte übertragen.
2 Die Einführung der interkantona len Prüfung bezweckt die Ge währleistung der Qualität der beru flichen Fähigkeiten und der klini schen Erfahrung der I nhaberinnen und Inhaber ei nes interkantonalen Diploms in Osteopathie auf einem einheitlichen Niveau.
Diplom
und Titel Art.
2
1 Wer die interkantonale Prüfung bestanden hat, erhält auf Antrag der Prüfungskommission das von der GDK ausgestellte inter kantonale Diplom. Das Diplom is t von der Präsidentin oder dem Präsidenten der interkantonalen Prüfungskommission sowie von der Präsidentin oder dem Präsid enten der GDK unterzeichnet.
2 Die Inhaberinnen und Inhaber ei nes anerkannten Diploms gemäss Abs. 1 sind berechtigt, den geschützt en Titel «Osteopathin/Osteopath» zu tragen. Sie sind berechtigt, de m Titel den Vermerk «mit schweize risch anerkanntem Diplom» hinzuzufügen.
4
Kompetenzen Art.
3
1 Die Diplominhaberinnen undinhaber sind in der Lage a. ihre berufliche Tätigkeit nach den neuesten Erkenntnissen der Wissenschaft und der Technik sowi e unter Einbezug ethischer und wirtschaftlicher Aspekte selbstst ändig, verantwortlich und inter disziplinär auszuüben,