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Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die reg... (152.381)

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Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die reg... (152.381)

Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die regionalen Behörden im Verwaltungskreis Seeland

1 152.381 Verordnung über die Sprachenregelung im Verwaltungskreis Biel/Bienne und für die regionalen Behörden im Verwaltungskreis Seeland * (SRV) vom 18.10.1995 (Stand 01.03.2022) Der Regierungsrat des Kantons Bern, auf Antrag der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, gestützt auf Artikel 40 und 50 Buchstabe f des Gesetzes vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung 1 ) (Organisationsgesetz, OrG) beschliesst:

Art. 1

Grundsatz
1 Die Amtssprachen im Verwaltungskreis Biel/Bienne sind das Deutsche und das Französische. *

Art. 2–3

* ...

Art. 4

Grundbuchamt
1 Im Grundbuchamt Seeland werden Eintragungen betreffend den Verwal tungskreis Biel/Bienne nach der in der Anmeldung bzw. im Ausweis verwende ten Sprache in deutscher oder französischer Sprache vorgenommen und veröf fentlicht. *

Art. 5

Handelsregisteramt
1 Im Handelsregisteramt des Kantons Bern werden Eintragungen betreffend den Verwaltungskreis Biel/Bienne nach der in der Anmeldung bzw. im Vertrag verwendeten Sprache in deutscher oder französischer Sprache vorgenommen und veröffentlicht. *

Art. 6

Betreibungs- und Konkursamt *
1 Das Betreibungs- und Konkursamt Seeland nimmt Begehren und Eingaben aus dem Verwaltungskreis Biel/Bienne in beiden Landessprachen entgegen. *
1) BSG 152.01 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
95-91
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