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Rahmenverordnung für den fakultätsübergreifenden Bachelor- und den fakultätsübergrei... (415.511)

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Rahmenverordnung für den fakultätsübergreifenden Bachelor- und den fakultätsübergrei... (415.511)

Rahmenverordnung für den fakultätsübergreifenden Bachelor- und den fakultätsübergreifenden Masterstudiengang mit zwei Hauptfächern bzw. Hauptfachprogrammen der Theologischen und der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich

1 Masterstudiengang Theologisc he/Philosophische Fakultät
415.511 Rahmenverordnung für den fakultätsübergreifenden Bachelor- und den fakultätsübergreifenden Masterstudiengang mit zwei Hauptfächern bz w. Hauptfachprogrammen der Theologischen und der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich (vom 26. August 2013)
1 ,
2 Der Universitätsrat beschliesst:
1. Allgemeines
Regelungs
-
bereich

§ 1.

1 Die vorliegende Rahmenverord nung regelt die allgemeinen Bedingungen für Bachel or- und Masterstudiengänge mit zwei Haupt fächern bzw. Hauptfachprogrammen , von denen eines an der Theo logischen Fakultät und eines an der Philosophischen Fakultät der Universität Zürich absolviert wi rd. Im Folgenden bedeutet «Haupt fachprogramm» immer auch «Hauptfach».
2 Sie beschränkt sich auf Regelu ngen von Fragen, die durch fakul tätsübergreifende Fächerkombinatione n entstehen, die durch die jewei ligen Rahmenverordnungen der beiden Fakultäten nicht abgedeckt sind oder die aufgrund unterschiedliche r Regelungen in den beiden Fakul täten der Präzisie rung bedürfen.
3 Für jedes Hauptfachprogramm gelt en die von der jeweils zustän digen Fakultät erlassenen Rahmen- und Studienordnungen.
Umfang des
fakultätsüber
-
greifenden
Bachelor- und
Masterstudien
-
gangs mit zwei
Hauptfach
-
programmen

§ 2.

1 Der fakultätsübergreifende Ba chelorstudiengang mit zwei Hauptfachprogrammen um fasst 180 ECTS Credits, wovon auf jedes Hauptfachprogramm 90 ECTS Credits entfallen.
2 Der fakultätsübergreifende Ma sterstudiengang umfasst 120 ECTS Credits, wovon je 45 ECTS Credits auf die Curricula der beiden Hauptfachprogramme en tfallen und 30 ECTS Credits durch das Ab fassen einer Masterarbeit in ei nem der beiden Hauptfachprogramme erworben werden.
3 Pro Studienstufe müssen mindest ens 60 ECTS Credits an der Uni versität Zürich erworben werden, davon mindestens 20 ECTS Credits in jedem der beiden Hauptfächer.
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