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Verordnung des Obergerichtes über die Grundbuchführung betreffend die Korporationsteil... (252.1)

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Verordnung des Obergerichtes über die Grundbuchführung betreffend die Korporationsteil... (252.1)

Verordnung des Obergerichtes über die Grundbuchführung betreffend die Korporationsteilrechte

1 V über die Grundbuchführung betreffe nd die Korporationsteilrechte
252.1 Verordnung des Obergerichtes über die Grundbuchführung betreffend die Korporationsteilrechte (vom 19. April 1916)
1

§ 1.

1 Die Teilrechte der Mitglieder von Korporationen sind in ein besonderes, vom Grundbuchamt des Si tzes der Korpor ation zu führen des Verzeichnis aufzunehmen (Ergänzungsgesetz vom 5. März 1916 zu

§ 54 des Einführungsges

etzes zum Schweizerisc hen Zivilgesetzbuch)
2 .
2 In das Verzeichnis sind alle Rechtsgeschäfte betreffend den Erwerb und die Verpfändung von Teilrechten so wie die Bestellung anderer ding licher Rechte an denselben einzutragen.
3 Bestehen Zweifel darüber, ob es sich um eine Korporation mit Teilrechten handle, so en tscheidet das Obergericht.

§ 2.

Das Verzeichnis der Korporati onsteilrechte bildet einen Be standteil des Grundbuches. Die Eintragungen in dieses Verzeichnis haben für die Korporationsteilrechte die gleichen Wirkungen wie die Eintragungen in das Grundbuch (Grundprotokoll).

§ 3.

1 Das Verzeichnis ist nach einh eitlichem Formular herzustel len.
2 Es soll enthalten: a. Namen und Sitz der Korporation, b. eine Verweisung auf die Aufnah me der Grundstü cke der Korpora tion im Grundbuch (Grundprotokoll) und Angabe der Gesamtzahl der ganzen Teilrechte, c. die Namen der Inhaber der Teilre chte mit Hinweis auf den letzten bezüglichen Protokolleintrag, d. die zur Darstellung der Rechtsverhältnisse an den Teilrechten erfor derlichen Blä tter (vgl. §
4).

§ 4.

Jedes Korporationsmitglied er hält im Verzeichnis ein Dop pelblatt, auf welchem in besondere n Abteilungen eing etragen werden: a. der Erwerb der Teilrechte (Handänderungen), b. die Pfandrechte, mit denen die ei nzelnen Teilrechte belastet sind, c. andere Rechtsverhältnisse (Nutzn iessung, Vorkaufsre cht, Pfändung, Konkurs usw.).
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