Monitoring Gesetzessammlung

Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail (177.115)

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Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail (177.115)

Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail

1 Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail
177.115 Verordnung über die Nutzung von Internet und E-Mail (vom 17. September 2003)
1 I. Gegenstand
Geltungsbereich

§ 1.

Diese Verordnung regelt die Nutzung und die Verhinderung des Missbrauchs von Internet und E-Mail mit kantonalen Informatik mitteln durch die Mitarbeitenden des Kantons und seiner unselbst ständigen Anstalten. II. Nutzungsvorschriften
Inhaltliche
Nutzungs
-
einschränkungen

§ 2.

Internetseiten mit rechtswidrigem, pornografischem, rassisti schem, sexistischem oder gewaltve rherrlichendem Inhalt dürfen weder angewählt noch genutzt werden. E- Mails mit solchen Inhalten dürfen nicht weiterverbreitet werden.
Technische
Nutzungs
-
einschränkungen

§ 3.

1 Unzulässig ist a. der Versand von Kettenbriefen, b. die automatische Umleitung (For warding) von E-Mails an externe E-Mail-Adressen, c. das Herunterladen oder die Installation von Spielen sowie von Audio- und Videodateien aus dem Internet.
2 Die Direktion kann das Herunter laden oder die Installation von Dateien im Sinne von Ab s. 1 lit. c bewilligen.
3 Droht wegen ausserordentlicher Ereignisse eine Netzwerküber lastung, kann die Zentralstelle den Datenverkehr weiter gehend ein schränken.
Private Nutzung

§ 4.

1 Nutzen die Mitarbeitenden das Internet oder das E-Mail während der Arbeitszeit für private Zwecke, beschränken sie sich dabei auf ein Minimum und halten sich kurz.
2 Untersagt ist zu privaten Zwecken a. das Ablegen von dienstlichen E-Mail-Adressen im Internet, b. der Versand von E-Mails mit st arker Netzwerkbelastung, insbeson dere der Versand an einen gros sen Empfängerkreis oder von gros sen Datenmengen, c. die Teilnahme an interaktiven Medien, insbesondere an Chatrooms.
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